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| BGH, 20.02.1957 - 2 StR 11/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.10.1956 - 2 StR 469/56
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Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 11/57
Da sich das Urteil der Strafkammer über diese Frage überhaupt nicht ausgesprochen hat, vielmehr ohne weiteres dem Angeklagten auferlegt, seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen, ist zwecks Prüfung und Entscheidung dieser Frage unter Berücksichtigung auch des § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO das Urteil insoweit aufzuheben (vgl. BGH Urt 2 StR 469/56 vom 31. Oktober 1956).
- BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60
Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des …
(BGHSt 4, 275, 277 [BGH 11.06.1953 - 3 StR 930/52] und Urt. des Senats vom 20. Februar 1957 - 2 StR 11/57 - bei Dallinger MDR 1957, 529 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]). - BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65
Überbürdung von dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen auf die …
Bei der Ausübung des dem Richter nach § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO obliegenden pflichtgemäßen Ermessens kommt es in erster Linie auf die Stärke des verbleibenden Tatverdachts und daneben auf alle sonstigen Umstände an, die im Einzelfall eine Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten rechtfertigen können (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1956 - 2 StR 469/56 und vom 20. Februar 1957 - 2 StR 11/57 bei Dallinger MDR 1957, 529 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]). - BGH, 03.07.1957 - 2 StR 215/57
Rechtsmittel
Indessen konnten auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 467 Abs. 2 Satz 2 nicht gegeben waren, die dem Angeklagten in dem Falle M. erwachsenen notwendigen Auslagen gemäß § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO aus Erwägungen pflichtgemäßen richterlichen Ermessens, insbesondere nach dem Grade des gegen den Angeklagten bestehengebliebenen Verdachts, der Staatskasse aufzuerlegen sein (vgl hierzu BGH Urteil 5 StR 108/56 vom 14. September 1956, besprochen in MDR 1957 S 142, sowie BGH Urteil 2 StR 11/57 vom 20. Februar 1957). - BGH, 26.06.1962 - 1 StR 224/62
Rechtsmittel
Wenn das Landgericht außerdem von der Billigkeitsvorschrift des § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO keinen Gebrauch gemacht hat, weil ein sehr erheblicher Tatverdacht bestehe, so ist das gleichfalls rechtlich nicht angreifbar (BGH Urt. v. 20. Februar 1957 - 2 StR 11/57 bei Dallinger, MDR 1957, 529 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]: "Grad des bestehen gebliebenen Tatverdachts").
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