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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1089
BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51 (https://dejure.org/1951,1089)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1951 - 2 StR 111/51 (https://dejure.org/1951,1089)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1951 - 2 StR 111/51 (https://dejure.org/1951,1089)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • RG, 01.03.1905 - 75/05

    Wann ist die Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit als erfolgt …

    Auszug aus BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51
    Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so ist dem § 33 StPO genügt, wenn die Beteiligten Gelegenheit zur Äusserung gehabt haben; sie brauchen nicht ausdrücklich zur Äusserung aufgefordert zu werden (in Übereinstimmung mit OGHSt 2, 113 und mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 37, 437; 47, 342).

    Damit war der Oberste Gerichtshof in der Auslegung des § 33 StPO zu der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 37, 437; 47, 342)zurückgekehrt.

  • RG, 24.10.1913 - V 978/13

    Was wird in § 175 GVG. unter Verhandlung über die Ausschließung der …

    Auszug aus BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51
    Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so ist dem § 33 StPO genügt, wenn die Beteiligten Gelegenheit zur Äusserung gehabt haben; sie brauchen nicht ausdrücklich zur Äusserung aufgefordert zu werden (in Übereinstimmung mit OGHSt 2, 113 und mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 37, 437; 47, 342).

    Damit war der Oberste Gerichtshof in der Auslegung des § 33 StPO zu der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 37, 437; 47, 342)zurückgekehrt.

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51
    Wie der erkennende Senat in der Abdruckssache 2 StR 109/50 am 16. Februar 1951 (BGHSt 1, 59 ff) entschieden hat, ist jene Anweisung nicht mehr anzuwenden, wenn ein Urteil nach ihrer Aufhebung erlassen wird.
  • RG, 19.02.1925 - II 872/24

    Können Abtreibungshandlungen an verschiedenen Frauen in Fortsetzungszusammenhang …

    Auszug aus BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51
    Nach der herrschenden Rechtsprechung und dem herrschenden Schrifttum, die mit der Auffassung des Reichsgerichts übereinstimmen, ist bei Abtreibungen, die an verschiedenen Frauen begangen wurden, eine fortgesetzte Handlung ausgeschlossen, weil es sich um ein sog. höchstpersönliches Rechtsgut handelt; RGSt 59, 98; 68, 14; OLG Kiel HESt 2, 13; Olshausen 12. Aufl. § 218 Anm. 11, LK 6./7. Aufl. § 218 VII, Schönke 5. Aufl. Vorm.
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 531/54

    Rechtsmittel

    Die Sitzungsniederschrift ergibt also weder, daß die Beteiligten förmlich angehört worden wären, noch auch nur, was die Rechtsprechung (RGSt 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGH 2 StR 111/51 vom 8.6.1951 = LM Nr. 1 zu § 33 StPO; BGHSt 1, 346 [349]) dem gleichstellt, daß sie vor Erlaß des Beschlusses Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätten.

    In dem vom 2. Senat (2 StR 111/51) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte auch vor Erlaß des Beschlusses nach dem Antrag des Staatsanwalts Gelegenheit zur Äußerung.

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Dieser Bestimmung ist vielmehr schon genügt, wenn jeder Prozessbeteiligte Gelegenheit gehabt hat, sich zu äussern (RGSt 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGH 2 StR 111/51 und 2 StR 601/53).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 601/53

    Rechtsmittel

    Dem § 33 StPO ist schon genügt, wenn die Beteiligten Gelegenheit haben, sich zu äussern (BGH Urt. vom 8. Juni 1951 - 2 StR 111/51 -, JZ 51, 655).
  • BGH, 03.05.1955 - 2 StR 521/54

    Rechtsmittel

    Es bedarf deshalb auch keiner weiteren Prüfung, ob etwa der Angeklagte und sein Verteidiger erkennbar ohne ausdrückliche Befragung Gelegenheit hatten, zu dem Antrage des Staatsanwalts auf Ausschließung der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen (OGHSt 2, 113; Urt des erkennenden Senats 2 StR 111/51 vom 8. Juni 1951 = LM § 33 StPO (1)).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 34/54

    Rechtsmittel

    Damit ist der Vorschrift des § 33 StPO genügt (OGHSt 2, 113; 2 StR 111/51 Urt. v. 8. Juni 1951 LM § 33 Nr. 1 und 2 StR 601/53 Urt. v. 9. April 1954).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 128/52

    Rechtsmittel

    Die Angeklagten hatten also Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äussern (vgl. BGH 2 StR 111/51 vom 8. Juni 1951 und OGHSt 2, 113).
  • BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52

    Rechtsmittel

    Diese Gelegenheit war dem Angeklagten geboten, als die übrigen Beteiligten zur Äußerung aufgefordert waren (vgl. BGH, Urteil v. 8.6.51 - 2 StR 111/51 -).
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