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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1989 - 2 StR 112/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10240
BGH, 02.06.1989 - 2 StR 112/89 (https://dejure.org/1989,10240)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1989 - 2 StR 112/89 (https://dejure.org/1989,10240)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1989 - 2 StR 112/89 (https://dejure.org/1989,10240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel für das Begehren einer anderen Begründung des Freispruchs - Wechsel ohne vorherigen Gebrauch zur Begehung der Tat bestimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 02.06.1989 - 2 StR 112/89
    Für das Begehren, lediglich eine andere Begründung des Freispruchs zu erreichen, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BGHSt 16, 374).
  • RG, 30.04.1918 - IV 149/18

    1. Sind Eiweißschaumersatz und Kuchen Gegenstände des täglichen Bedarfs? 2. Ist …

    Auszug aus BGH, 02.06.1989 - 2 StR 112/89
    Damit waren auch die Wechsel, von denen er noch keinen Gebrauch gemacht hatte, im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB zur Begehung der Tat bestimmt, die der Angeklagte durch Betreiben von 15 Verfahren unter Vorlage der zugehörigen Wechsel (schuldlos) vollendet hat (vgl. RGSt 52, 322;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 74 Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2010 - 3 Ws 412/10

    Anfechtung des Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit durch Angeklagten

    in NStZ-RR 2000, 300; BGH, Beschl. v. 02.06.1989 - 2 StR 112/89 - juris; KG, Beschl. v. 28.08.2000 - 4 Ws 150/00 -juris; BayOblG, Beschl. v. 16.10.1998 - 5 StRR 182/98; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 322 Rn 1; vor § 296 Rn 13; Plöd, in: KMR vor § 296 Rn 15).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 17 Qs 33/21

    Pflichtverteidige, rückwirkende Bestellung

    § 300 StPO unschädlich, da der Rechtsmittelführer keinen Nachteil daraus erleiden soll, dass er sein Rechtsmittel nicht richtig oder gar nicht bezeichnet (…BGH GA 1982, 219; OLG Düsseldorf 23.3.2018, 111-2 Ws 94/18; vgl. auch BGH 2.6.1989, 2 StR 112/89; ferner BVerfG NJW 1991, 3140).
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