Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft - …
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58].Verrichtungen dieser Art kommen aber hier nur dann in Betracht, wenn der Betrieb der Unternehmen dazu bestimmt ist, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Staatsbürger notwendige oder nützliche Leistungen und Vorteile zu erbringen, wenn also bestimmungsmäßiger Gegenstand der Unternehmen Leistungen und Vorteile sind, die dem einzelnen umweglos, direkt gewährt werden (vgl. BGHSt 12, 89, 90 [BGH 10.10.1958 - 5 StR 404/58]; Entwurf eines StGB 1962 S. 115/116;… Forsthoff, Lehrbuch 8. Aufl. S. 322/323).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58]. - BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58].
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Der Senat kann lediglich darauf hinweisen, daß die Verjährung bei der Anstiftung erst mit der Ausführung der Haupttat (BGH NJW 1951, 727), bei der Mittäterschaft mit der letzten Handlung eines Mittäters und bei der fortgesetzten Handlung mit dem Ende des letzten Einzelakts beginnt (BGHSt 1, 84, 91 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50]/92). - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 54/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Der Senat kann lediglich darauf hinweisen, daß die Verjährung bei der Anstiftung erst mit der Ausführung der Haupttat (BGH NJW 1951, 727), bei der Mittäterschaft mit der letzten Handlung eines Mittäters und bei der fortgesetzten Handlung mit dem Ende des letzten Einzelakts beginnt (BGHSt 1, 84, 91 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50]/92). - BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58]. - BGH, 07.10.1958 - 1 StR 353/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58]. - RG, 11.01.1932 - III 717/31
Zu den Begriffen "zu Zwecken des Wettbewerbs", "bei dem Bezuge von Waren oder …
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Wie die Merkmale dieses Tatbestands zu verstehen sind, ist in RGSt 66, 81 ff dargelegt. - RG, 04.02.1943 - 2 D 489/42
1. Bei einem Verstoße gegen den § 12 UnlWG. steht das Recht, Strafantrag zu …
Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Angestelltenbestechung nach § 12 Abs. 2 UWG und organschaftliche Untreue nach § 81 a GmbHG - die im Falle V. nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte die "bedenklichen Kalkulationszahlen" V. durchschaute und erkannte, daß eine Erhöhung der Pauschalvergütung für Abholfahrten nicht zu vertreten war - stünden zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (vgl. RGSt 76, 335, 337).
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Unter Dienstverrichtungen in diesem Sinn ist sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90 m.w. Nachw.; BGH, Urteile vom 19. Juni 1963 - 2 StR 116/63, 19. November 1963 - 5 StR 362/63 - und 21. Dezember 1972 - 4 StR 494/72 Tätigkeiten dieser Art werden aber auch von dem Begriff der Ausübung öffentlicher Verwaltung und damit dem des Amtsträgers im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB nF erfaßt.Alle diese von der W...L... als Staats- und Kommunalbank wahrzunehmenden Aufgaben (vgl. im übrigen Heinevetter SpkG NW 2. Aufl., § 36 SpkG Anm. 3.1 und 3.2) sind dazu bestimmt, die Allgemeinheit oder nach objektiven Merkmalen bestimmte Personenkreise unmittelbar in den Genuß nützlicher Leistungen zu bringen und sind damit als öffentliche Daseinsvorsorge Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., 1. Band 370; BGHSt 12, 89, 90; BGH, Urteil vom 19. Juni 1963 - 2 StR 116/63).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".