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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11787
BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,11787)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2003 - 2 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,11787)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 2 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,11787)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision aufgrund eines erklärten Rechtsmittelverzichts; Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Verzicht auf Rechtsmittel als Prozesshandlung; Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Rechtsmittelverzichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Unanfechtbarkeit und Unwiderrufbarkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99

    Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03
    Auch wenn die - ohnehin verspätet eingelegte - Revision bisher nicht begründet wurde, obliegt es dem Bundesgerichtshof, sie im Falle eines wirksamen Verzichts auf Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. u.a. BGH NStZ 2000, 217).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten …

    Dies ist auch Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl. insoweit nur Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92) und stellt die Begründung dafür dar, daß gerade bei einem Rechtsmittelverzicht eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 2 StR 120/03; vom 5. März 2003 - 2 StR 516/02; vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 422/01).
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