Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2021 - 2 StR 124/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,27674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
- BGH, 24.06.2021 - 2 StR 124/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und …
(3) Der Senat kann den einzuziehenden Wert der Taterträge für die Fälle II.3 bis II.6, II.8, II.10 bis II.12 und II.18 bis II.23 analog § 354 Abs. 1 StPO selbst auf weitere 8.325 EUR festsetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juni 2021 - 2 StR 124/21, juris Rn. 3).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.