Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1979 - 2 StR 130/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch des Totschlags - Persönlicher Strafaufhebungsgrund des Rücktritts - Aufhebung eines Strafurteils wegen versuchtem Totschlag bei mangelhafter Urteilsbegründung - Fehlerhafte Strazumessungserwägungen bei Berücksichtigung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 24.10.1979 - 2 StR 130/79
Falls er die der Tochter versetzten Stiche noch nicht als zu deren Tötung ausreichend angesehen haben sollte, könnte der persönliche Strafaufhebungsgrund des § 24 Abs. 1 StGB in Betracht kommen (vgl. hierzu BGHSt 14, 75; 22, 330). - BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen maßgeblich darauf abgestellt, ob der Angeklagte sich vorstellte, mit seinem bisherigen Tun alles seinerseits Erforderliche oder Ausreichende zur Herbeiführung des Erfolges getan zu haben (Urteil vom 13. Oktober 1971 - 2 StR 450/71; Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75; Beschluß vom 24. Oktober 1979 - 2 StR 130/79), oder ob der ohne Tatplan handelnde Täter den Eintritt des Erfolges für möglich hielt, wobei es nicht darauf ankomme, ob er den Erfolg zu diesem Zeitpunkt noch billigte (BGHSt 22, 330, 332, 333). - BGH, 20.12.1979 - 4 StR 650/79
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord
Sie haben auch Gültigkeit für § 24 StGB (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 27. April 1979 - 3 StR 125/79 - und 24. Oktober 1979 - 2 StR 130/79).
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