Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2007 - 2 StR 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kuriertätigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Rauschgiftkuriertätigkeit als Täterschaft oder Teilnahme; Persönlicher Eigennutz bei einem Rauschgiftkurier auf der untersten Ebene der Drogenorganisation ; Auswirkung einer Änderung des Schuldspruchs auf den Strafausspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 2 StR 138/07
Damit sind nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers den jeweils konkreten Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transportes (von Betäubungsmitteln oder Geld) bewertet wissen will (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06), lediglich die typischen Voraussetzungen für eine untergeordnete Hilfstätigkeit als Kurier festgestellt; für die Annahme von Mittäterschaft fehlt es damit an einer tatsächlichen Grundlage.".
- BGH, 10.10.2007 - 2 StR 392/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)
Rn. 4 2. Nach der neueren Senatsrechtsprechung ist eine ausschließlich als Kurier tätige Person in Bezug auf das Handeltreiben als Gehilfe einzustufen (Senat NJW 2007, 1220; StraFo 2007, 300; Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 2 StR 138/07 -, vom 20. Juni 2007 - 2 StR 223/07 - vom 4. Juli 2007 - 2 StR 267/07 - und vom 6. September 2007 - 2 StR 331/07).
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