Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1979 - 2 StR 149/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterbringung eines Trinkers in einer Entziehungsanstalt - Definition des Begriffs "Trinker"
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 2 StR 149/79
Die Maßregel des § 64 StGB richtet sich - ebenso wie die Maßregel nach § 42 c StGB a.F. - gegen den Trinker, also gegen denjenigen, der auf Grund eines ererbten oder erworbenen Hanges, gleichviel ob ständig oder nur von Zeit zu Zeit, immer wieder Alkohol in Mengen genießt, die das Maß des gesundheitlich Verträglichen überschreiten (BGH JZ 1971, 788, 789; BGHSt 3, 339, 340; BGH LM § 42 c StGB a.F. Nr. 3). - BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71
Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum …
Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 2 StR 149/79
Die Maßregel des § 64 StGB richtet sich - ebenso wie die Maßregel nach § 42 c StGB a.F. - gegen den Trinker, also gegen denjenigen, der auf Grund eines ererbten oder erworbenen Hanges, gleichviel ob ständig oder nur von Zeit zu Zeit, immer wieder Alkohol in Mengen genießt, die das Maß des gesundheitlich Verträglichen überschreiten (BGH JZ 1971, 788, 789; BGHSt 3, 339, 340; BGH LM § 42 c StGB a.F. Nr. 3).
- BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89
Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder …
Gelegentliches oder öfteres Betrinken in Verbindung mit im Rausch begangenen Straftaten genügt für eine Anordnung nach § 64 StGB nicht (BGH, Beschluß vom 10. April 1979 - 2 StR 149/79 - BGH JZ 1971, 788, 789; BGHSt 3, 339, 340; BGH LM § 42 c StGB a.F. Nr. 3).
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