Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 338 Nr. 7 StPO; § 267 StPO
Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der unterzeichneten Urteilsschrift durch den Berufsrichter); Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Ausführlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Verlust der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 338 Nr 7 StPO
Revision im Strafverfahren: Verlust der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift - IWW
- Wolters Kluwer
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug; Absoluter Revisonsgrund wegen des Verlusts der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 7 ; StPO § 349 Abs. 4
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug; Absoluter Revisonsgrund wegen des Verlusts der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kassel, 01.07.2020 - 3 KLs 5633 Js 24151/18
- BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 254
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13
Beruhen des Urteils auf einer zu langen Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
Die Gestaltung der vorliegenden Fassung, die mangels Vorliegens der Urteilsurschrift als bloßer Urteilsentwurf zu betrachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13), gibt dem Senat Anlass zu folgenden Bemerkungen: Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind. - BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13
Maßstäbe für die Gestaltung der Urteilsgründe (keine Wiedergabe sämtlicher …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13). - BGH, 26.06.1992 - 3 StR 170/92
Fehlen von Entscheidungsgründen bei vorzeitigem Ausscheiden des Richters aus dem …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007; Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52;… Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN). - BGH, 18.12.1979 - 5 StR 697/79
Rechtsfolgen für das Abhandenkommen eines Urteils in einer Geschäftsstelle - …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007;… Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52;… Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN).
- BGH, 02.06.2026 - 2 StR 516/24
BGH spricht Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei
Ebenfalls unbehelflich und überflüssig ist die Mitteilung von Aktenfundstellen (…BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20, Rn. 8, und vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21, Rn. 3;… Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 247, 253). - BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
Beweiswürdigung, Urteilsgründe (keine umfassende Dokumentation der …
Deshalb ist es regelmäßig untunlich, den Inhalt der überwachten Telekommunikation wörtlich wiederzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21). - BGH, 05.12.2024 - 2 StR 300/24
Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Strafzumessung: Mitteilung der einbezogenen …
Im konkreten Fall besorgt der Senat freilich noch nicht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21, Rn. 3 mwN). - BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23
Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung …
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (…st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
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