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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11193
BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80 (https://dejure.org/1980,11193)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1980 - 2 StR 162/80 (https://dejure.org/1980,11193)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1980 - 2 StR 162/80 (https://dejure.org/1980,11193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung zwischen Provokation und Tatentschluss bei der Prüfung eines minder schweren Falles des Totschlages - Begründung eines minder schweren Falles mit einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Zu dahingehenden Erörterungen besteht insbesondere dann Anlaß, wenn, wie das angefochtene Urteil festgestellt hat, der Angeklagte auf Grund des dem Tattag vorausgegangenen ehezerrüttenden Verhaltens seiner Frau bereits bei der Entschlußfassung und ebenso bei der Tatausführung "tief verstört", "hochgradig erregt" und im "halb unbewußten Zustand" erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein sollte (UA S. 24, 25, 26. In den Gründen des Urteils BGHSt 21, 14, von denen sich die Strafkammer hat leiten lassen, war für entsprechende Erörterungen deshalb kein Raum, weil es der Tatrichter in jenem Fall ausdrücklich abgelehnt hatte, in der alkoholbedingten Enthemmung des Täters die Voraussetzungen eines minder schweren Falles im Sinne der 2. Alternative des § 213 StGB zu sehen).
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 04.03.1980 - 5 StR 52/80

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung einer nicht unternommenen …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Unter diesen Umständen durfte sie die Tatsache, daß es ihm trotz des erlangten Beistands nicht gelungen ist, die Zerrüttung seiner Ehe zu verkraften und zu einer ausgeglichenen psychischen Verfassung zurückzufinden, nicht strafschärfend bewerten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. März 1978 - 3 StR 43/78 m.w.N. und vom 4. März 1980 - 5 StR 52/80).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77

    Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77
    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77

    Prüfung des Vorliegens eines milderen Strafrahmens bei vorhergehender Milderung …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 06.03.1978 - 3 StR 43/78

    Strafmildernde und strafschärfende Wertung desselben Umstandes (Kleptomanie)

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Unter diesen Umständen durfte sie die Tatsache, daß es ihm trotz des erlangten Beistands nicht gelungen ist, die Zerrüttung seiner Ehe zu verkraften und zu einer ausgeglichenen psychischen Verfassung zurückzufinden, nicht strafschärfend bewerten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. März 1978 - 3 StR 43/78 m.w.N. und vom 4. März 1980 - 5 StR 52/80).
  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 603/78

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags - …

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; zuletzt BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 368/80

    Voraussetzung der Prüfung eines minder schweren Falls des Totschlags

    Zu solcher Prüfung bestand hier deshalb Anlaß, weil bereits eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (ständige Rechtsprechung, BGHSt 16, 360; BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 07.02.1983 - 3 StR 1/83

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Gesamtwürdigung von Tat und Täter …

    Daß die Tat nicht spontan begangen und vom Opfer nicht provoziert wurde, schließt einen minder schweren Fall im Sinne der 2. Alternative des § 213 StGB nicht aus (BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 07.09.1982 - 2 StR 479/82

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags bei …

    Nach ständiger Rechtssprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH Beschlüsse vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80 - und vom 10. September 1980 - 2 StR 368/80 - Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80).
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