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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7641
BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,7641)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,7641)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 StR 164/08 (https://dejure.org/2008,7641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 1 JGG; § 258 StPO; § 337 StPO
    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 291
  • NStZ-RR 2008, 291
  • StV 2009, 88
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08
    Rn. 2 Zu Recht beanstandet die Revision, dass der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Mutter des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihr jedoch nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 2000, 435 f.; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08
    Rn. 2 Zu Recht beanstandet die Revision, dass der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Mutter des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihr jedoch nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 2000, 435 f.;… BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des …

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08
    Rn. 2 Zu Recht beanstandet die Revision, dass der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Mutter des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihr jedoch nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 2000, 435 f.;… BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09

    Nichterteilung letztes Wort

    Dieses ist nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGH, NStZ-RR 2008, 291 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 164/08]; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 - Rn. 5, zitiert nach juris), so dass ein Rügeverlust nicht dadurch eingetreten ist, dass der Angeklagte die Erteilung des letzten Wortes an seine Erziehungsberechtigte in der Hauptverhandlung nicht beantragt hat (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 - Rn. 14, zitiert nach juris).

    Das Beruhen in diesem Sinne kann nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Angeklagte geständig war und daher das letzte Wort des Erziehungsberechtigten keinen Einfluss auf die Urteilsfindung zum Schuld- und Strafausspruch gehabt haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NStZ-RR 2008, 291; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 -, Rn. 16; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 -, Rn. 7, beide zitiert nach juris).

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