Rechtsprechung
| BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 67 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren; Unterbliebene Entscheidung über die Dauer des Vorwegvollzuges eines Teils der Freiheitsstrafe vor dem Vollzug der Unterbringung in einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 67 Abs. 2
Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren; Unterbliebene Entscheidung über die Dauer des Vorwegvollzuges eines Teils der Freiheitsstrafe vor dem Vollzug der Unterbringung in einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiheitsstrafe über 3 Jahre, Entziehungsanstalt - und die Dauer des Vorwegvollzugs
Verfahrensgang
- LG Rostock, 05.10.2016 - 18 KLs 24/16
- BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: …
Auszug aus BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (Senat, Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 63/12), was der Senat hier mangels Feststellungen nicht prüfen kann.
- BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …
Die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Strafe vor der Maßregel vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 2 StR 17/17).
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