Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 33 Abs. 2
Genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Fulda, 23.09.2022 - 6 KLs 151 Js 12183/19
- BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 236/15
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Umsatzgeschäfte …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23
Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris Rn. 10; Senat…, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23
c) Die Entscheidung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14
Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23
Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 11.12.2024 - 3 StR 231/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Die Einziehungsentscheidung ist nicht hinreichend bestimmt und bedarf somit der Neufassung (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 3 StR 477/22, StV 2024, 440 Rn. 5; vom 14. Februar 2023 - 2 StR 17/23, juris Rn. 3 f., jeweils mwN).
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