Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch; Rücktritt vom beendeten Versuch, wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters ausbleibt: Voraussetzungen bei gefährdeten Menschenleben) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mordversuch: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Versuch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Mordversuch: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Versuch - IWW
§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts mangels ernsthaften Bemühens um die Erfolgsabwendung; Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 2; StGB § 211
Schuldspruch wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts mangels ernsthaften Bemühens um die Erfolgsabwendung; Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom beendeten Versuch - und das ernsthafte Bemühen um die Erfolgsabwendung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes nach gezieltem Anfahren eines Bauarbeiters - BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes nach gezieltem Anfahren eines Bauarbeiters
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Rücktritt vom Versuch - Anforderungen bei Gefährdung eines Menschenlebens
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Besprechungen u.ä.
- spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehler am BGH - Kann schon mal passieren (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.10.2018)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 27.12.2016 - 1 KLs 2 Js 54222/16
- BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 137
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).
In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat…, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO;… Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat…, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO;… Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
- BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Denn eine in engen Grenzen mögliche Korrektur ihres Rücktrittshorizontes (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226) scheitert bereits daran, dass der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt auch nach ihrer Vorstellung die weitere Tatvollendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, NStZ 2005, 151) nicht mehr möglich war.Für die Angeklagte war damit die maßgebliche Zeitspanne, ob aus ihrer Sicht ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorlag, abgelaufen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 176; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, aaO).
- BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat…, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
- BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11
Doppelselbstmord (Garantenstellung; Suizid; Totschlag); Rücktritt vom Versuch …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO;… Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Für die Angeklagte war damit die maßgebliche Zeitspanne, ob aus ihrer Sicht ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorlag, abgelaufen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 176;… Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, aaO). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN). - BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
Beendeter Tötungsversuch bei Gleichgültigkeit des Täters hinsichtlich der Folgen …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN). - BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04
Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts; …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Denn eine in engen Grenzen mögliche Korrektur ihres Rücktrittshorizontes (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226) scheitert bereits daran, dass der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt auch nach ihrer Vorstellung die weitere Tatvollendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, NStZ 2005, 151) nicht mehr möglich war. - BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das …
- BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19
Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch); …
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306, NJW 1995, 974; vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN; und vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137). - BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, …
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 13 mwN). - BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer …
Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 …und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
- BGH, 18.11.2025 - 4 StR 290/25
Teilaufhebung und -ergänzung des Adhäsionsausspruchs aufgrund teilerfolgreicher …
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines bisherigen Verhaltens oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, juris Rn. 4 mwN; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137, 138). - BGH, 14.06.2023 - AK 29/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist kein strafbefreiender Rücktritt im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB anzunehmen, weil der Angeschuldigte sich nach der letzten Ausführungshandlung keine näheren Vorstellungen von den verursachten Folgen machte oder diese ihm gleichgültig waren und mithin ein beendeter Versuch vorlag (vgl. zur st. Rspr. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137, 138 mwN). - LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20 Beendet ist ein Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGH Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 = NStZ-RR 2018, 137).
- LG Wuppertal, 10.04.2025 - 25 Ks 2/25 Zwar reicht es aus, dass sich der Täter der Hilfe Dritter bedient, das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert jedoch ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (BGH, Beschl. v. 23.08.2022 - 1 StR 270/22; Beschl. v. 05.07.2018 - 1 StR 201/18; Urt. v. 07.02.2018 - 2 StR 171/17; Beschl. v. 20.5.2010 - 3 StR 78/10;… Urt. v. 27.04.1982 - 1 StR 873/81).
- LG Stade, 05.05.2023 - 105 KLs 10/22
Jugendstrafe wegen Todschlags; Strenger Maßstab bei der Prüfung des minder …
Geht der Täter zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass der Erfolgseintritt nunmehr möglich ist, ist der Versuch beendet; für den Fall, dass ihm der Eintritt gleichgültig ist, ist dies anzunehmen (st. Rspr. vgl. Urteil des Senats vom 16.01.2019, 2 StR 312/18; Urteil des Senats vom 07.02.2018, 2 StR 171/17). - LG Bielefeld, 25.01.2021 - 1 Ks 16/20 Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein beendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 07.02.2018, Az. 2 StR 171/17 = NStZ-RR 2018, 137 m.w.N.).
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