Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten (Führen einer Kurzladewaffe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Möglichkeit des Beruhens von Strafen auf einem Rechtsfehler für die Aufhebung eines Urteils und die Zurückweisung an die Vorinstanz; Zulässigkeit einer mittäterschaftlichen Zurechnung der Verwirklichung von Waffendelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen der Möglichkeit des Beruhens von Strafen auf einen Rechtsfehler für die Aufhebung eines Urteils und die Zurückweisung an die Vorinstanz; Zulässigkeit einer mittäterschaftlichen Zurechnung der Verwirklichung von Waffendelikten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 456
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem …
Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09
Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283). - BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97
Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes - …
Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09
Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283).
- BGH, 24.09.2025 - 4 StR 205/25
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - und keine Mittäterschaft oder …
Ein eigenhändiges Delikt kann indes nicht in Mittäterschaft begangen werden, da die Täterschaft dann an eine bestimmte Ausführungshandlung gebunden ist, deren maßgebliches Unrecht im verwerflichen eigenen Tun des Täters liegt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 StR 546/24 Rn. 6;… Beschluss vom 5. Februar 2025 - 6 StR 539/24 Rn. 6;… Beschluss vom 5. Juni 2024 - 5 StR 441/23 Rn. 7;… Beschluss vom 15. August 2023 - 4 StR 227/23 Rn. 8;… Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 2 StR 33/21 Rn. 3;… Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 304/20 Rn. 8;… Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 Rn. 21; Beschluss vom 14. August 2009 - 2 StR 175/09 Rn. 4;… Beschluss vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 07.12.2021 - 2 StR 33/21
Änderung des Schuldspruchs
Hierbei hat es übersehen, dass es sich insoweit um ein eigenhändiges Delikt handelt, dessen mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2009 - 2 StR 175/09, NStZ 2010, 456 mwN).
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