Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 32 Abs. 2 StGB
Notwehr (Erforderlichkeit; Maßgeblichkeit der objektiven Sachlage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unmittelbar bevorstehender Angriff maßgeblich für Notwehrlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 2 StGB
Unmittelbar bevorstehender Angriff maßgeblich für Notwehrlage - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Überprüfung des Vorliegens einer Notwehrlage; Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32 Abs. 2
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Überprüfung des Vorliegens einer Notwehrlage; Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.12.2018 - 323 KLs 4/18
- BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 147
- StV 2020, 286
- StV 2021, 100
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91
Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
Dies wäre jedoch zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat, erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidend ist nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).
- BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; …
Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
Entscheidend sind nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die auch das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen.
- BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24
Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …
Allein sie bestimmt auch das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147 Rn. 9; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN). - BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
Notwehr: Gegenwärtigkeit des Angriffs; Schusswaffengebrauch im Rahmen einer …
Es kommt nicht auf die Befürchtungen des Angegriffenen an, sondern auf die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147 mit Anm. Kulhaneck). - BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22
Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags
Es kommt auf die tatsächlichen Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung an, die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 ? 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147; Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730). - BGH, 04.09.2025 - 3 StR 557/24
Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Es kommt auf die tatsächlichen Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung an, die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147;… Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16, StV 2018, 727 Rn. 28). - LG Köln, 31.10.2024 - 118 KLs 12/24 Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidend ist nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH (2. Strafsenat), Beschluss vom 25.09.2019 - 2 StR 177/19).
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