Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 403 StPO; § 176 StGB
Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch: Schmerzensgeld); Strafrahmenwahl (Sexualdelikte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 353 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 4 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen sexuellen (schweren) Missbrauchs eines Kindes
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.10.2023 - 322 KLs 5/23
- BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.02.2022 - 4 StR 449/21
Strafzumessung (Sexualdelikte: Berücksichtigung von Tatfolgen, unmittelbare Folge …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Dies lässt - wie der Generalbundesanwalt für die Fälle II.3 bis II.10 der Urteilsgründe zutreffend ausführt, gleichermaßen aber für die Fälle II.1 und II.2 der Urteilsgründe gilt - besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21, Rn. 4 mwN; vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21, Rn. 4;… vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 421/23, Rn. 20).Auch der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich der Ausspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt (Senat…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19 -, juris Rn. 6 mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21 -, juris Rn. 7).
- BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
Adhäsionsverfahren (zukünftige immaterielle und materielle Schäden: …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Darzulegen ist die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 -, juris Rn. 10 mwN).Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21 -, juris Rn. 3; vgl. auch Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 -, juris Rn. 11).
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 238/23
Strafzumessung (Nichtberücksichtigung der Einziehung von Tatmitteln: Charakter …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Danach ist auszusprechen, dass von einer Entscheidung abzusehen ist, weil der Antrag insoweit unbegründet erscheint (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2024 - 2 StR 238/23, Rn. 11).
- BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Dies lässt - wie der Generalbundesanwalt für die Fälle II.3 bis II.10 der Urteilsgründe zutreffend ausführt, gleichermaßen aber für die Fälle II.1 und II.2 der Urteilsgründe gilt - besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21, Rn. 4 mwN;… vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21, Rn. 4; vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 421/23, Rn. 20). - BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19
Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Auch der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich der Ausspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19 -, juris Rn. 6 mwN; vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21 -, juris Rn. 7). - BGH, 06.10.2021 - 6 StR 389/21
Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: keine Hinweise auf die …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21 -, juris Rn. 3;… vgl. auch Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 -, juris Rn. 11). - BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Dies lässt - wie der Generalbundesanwalt für die Fälle II.3 bis II.10 der Urteilsgründe zutreffend ausführt, gleichermaßen aber für die Fälle II.1 und II.2 der Urteilsgründe gilt - besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21, Rn. 4 mwN;… vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21, Rn. 4;… vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 421/23, Rn. 20). - BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12
Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot; Anforderungen an die tatrichterliche …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Das neue Tatgericht wird dabei auch in den Blick zu nehmen haben, dass in Fällen, in denen wie hier nach § 176a Abs. 4 Alt. 2 StGB in der Fassung vom 27. Dezember 2003 eine Strafrahmenverschiebung für minder schwere Fälle des Qualifikationstatbestandes vorgesehen ist, Umstände, die die Qualifikation erst begründen, im Lichte des § 46 Abs. 3 StGB weder strafschärfend (vgl. BGH…, Urteil vom 6. April 2022 - 6 StR 478/21, Rn. 3 mwN) noch dazu herangezogen werden können, um einen minder schweren Fall abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306). - BGH, 06.04.2022 - 6 StR 478/21
Keine strafschärfende Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation (Grundsätze …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Das neue Tatgericht wird dabei auch in den Blick zu nehmen haben, dass in Fällen, in denen wie hier nach § 176a Abs. 4 Alt. 2 StGB in der Fassung vom 27. Dezember 2003 eine Strafrahmenverschiebung für minder schwere Fälle des Qualifikationstatbestandes vorgesehen ist, Umstände, die die Qualifikation erst begründen, im Lichte des § 46 Abs. 3 StGB weder strafschärfend (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2022 - 6 StR 478/21, Rn. 3 mwN) noch dazu herangezogen werden können, um einen minder schweren Fall abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
- BGH, 27.08.2025 - 2 StR 372/25
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren für die …
Rn. 10 Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann; eine darüberhinausgehende Feststellungsklage erfordert deshalb die Wahrscheinlichkeit der Entstehung anderer als bereits bei der Bemessung der Schmerzensgelder in den Blick genommener zukünftiger immaterieller Schäden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53; vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, StV 2022, 72, und vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6).Eine bloß abstrakte theoretische Möglichkeit ("nicht vorhersehbare immaterielle Schäden") genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024, aaO, mwN).
- BGH, 12.03.2026 - 2 StR 440/25
Darstellen der festgestellten Erwerbvorgänge und Verkaufsvorgänge von Cannabis …
Rn. 25 Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann; eine darüberhinausgehende Feststellungsklage erfordert deshalb die Wahrscheinlichkeit der Entstehung anderer als bereits bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in den Blick genommener zukünftiger immaterieller Schäden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53; vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, StV 2022, 72, und vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6).Eine bloß abstrakte theoretische Möglichkeit genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024, aaO, mwN).
- BGH, 10.03.2026 - 2 StR 454/25
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Adhäsionsentscheidung
Rn. 5 Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann; eine darüberhinausgehende Feststellungsklage erfordert deshalb die Wahrscheinlichkeit der Entstehung anderer als bereits bei der Bemessung der Schmerzensgelder in den Blick genommener zukünftiger immaterieller Schäden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53;… vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, StV 2022, 72 Rn. 3; vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6, …und vom 27. August 2025 - 2 StR 372/25, Rn. 10 [insoweit in NStZ-RR 2026, 21 nicht abgedruckt]).Eine bloß abstrakte theoretische Möglichkeit des Eintritts von "zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbare[n] immaterielle[n] Schäden" genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024, aaO, mwN).
- BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Adhäsionsentscheidung (Feststellungsinteresse: konkrete Möglichkeit eines …
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds nämlich alle diejenigen Schadensfolgen bereits erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6;… vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, Rn. 3;… vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, Rn. 8). - BGH, 08.04.2025 - 2 StR 70/25
Adhäsionsentscheidung (Feststellung: zukünftige immaterielle Schäden, Grundsatz …
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6;… vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, Rn. 3;… vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, Rn. 8).
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