Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkoholisierung - Zweck der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei krankheitsbedingter ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Bewirkt aber erst die Blutalkoholkonzentration die Verminderung der Schuldfähigkeit, kann die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 7, 35, 36) oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 61). - BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Bewirkt aber erst die Blutalkoholkonzentration die Verminderung der Schuldfähigkeit, kann die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 7, 35, 36) oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 61). - BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Psychiatrische Krankenhäuser sind dazu da, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH 5 StR 410/71, Urteil vom 21. September 1971, 1 StR 828/75, Beschluß vom 10. Februar 1976).
- BGH, 10.02.1976 - 1 StR 828/75
Aufhebung eines Urteils aufgrund Zweckverkennung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Psychiatrische Krankenhäuser sind dazu da, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH 5 StR 410/71, Urteil vom 21. September 1971, 1 StR 828/75, Beschluß vom 10. Februar 1976). - BGH, 17.03.1976 - 3 StR 52/76
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit oder …
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Das gilt regelmäßig auch dann, wenn die Alkoholunverträglichkeit krankheitsbedingt ist (…BGH a.a.O. 60, 61; BGH 3 StR 52/76, Beschluß vom 17. März 1976).". - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann nach dem Sinn des Gesetzes nur für Personen ausgesprochen werden, bei denen die Schuldfähigkeit oder deren Verminderung durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen wird (RGSt 73, 44, 46; BGH in LM Nr. 4 zu § 42 b StGB).
- BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81
Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte …
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76). - BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Daß jemand weniger Alkohol verträgt als die meisten anderen Menschen rechtfertigt aber allein in der Regel nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 10, 57, 60, 61; BGH, Beschluß vom 17. März 1976 - 3 StR 52/76; BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76). - BGH, 02.09.1982 - 4 StR 311/82
Voraussetzungen der Maßregel der Unterbringung einer Person in einem …
In Fällen, in denen keine solche Würdigung, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 -, vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76 - und vom 16. Dezember 1981 - 3 StR 321/81 -). - BGH, 06.08.1982 - 2 StR 384/82
Bestimmung des für eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann aber nach dem Sinn des Gesetzes nur für Personen ausgesprochen werden, bei denen die Schuldfähigkeit oder deren Verminderung durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen wird (BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83
Schuldfähigkeit im Falle angeborenen Schwachsinns in Verbindung mit Alkoholgenuss …
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
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