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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6103
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10 (https://dejure.org/2010,6103)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 203/10 (https://dejure.org/2010,6103)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10 (https://dejure.org/2010,6103)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betäubungsmittelhandel: Bewaffnetes Handeltreiben bei Aufbewahrung einer Schreckschusspistole in einem verschlossenen Tresor im Nebenraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Bewaffnetes Handeltreiben bei Aufbewahrung einer Schreckschusspistole in einem verschlossenen Tresor im Nebenraum

  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen einer Waffe bei bewusster Gebrauchsbereitschaft einer Schusswaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; StPO § 265
    Mitsichführen einer Waffe bei bewusster Gebrauchsbereitschaft einer Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmittelhandel: Bewaffnetes Handeltreiben bei Aufbewahrung einer Schreckschusspistole in einem verschlossenen Tresor im Nebenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Darauf muss man erst mal kommen: Waffe im Tresor = bewaffnetes Handeltreiben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Mitsichführen von einer Waffe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • strafrechtsblogger.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung - Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 99
  • StV 2010, 686
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. nur BGHSt 42, 368; 43, 8, 10; BGH NJW 1999, 3206, 3207).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10
    Ein Vorhandensein der in einem Behältnis gelagerten Schusswaffe in einem anderen Raum ist in der Regel nicht genügend (BGH NStZ 2000, 433).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. nur BGHSt 42, 368; 43, 8, 10; BGH NJW 1999, 3206, 3207).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine …

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. nur BGHSt 42, 368; 43, 8, 10; BGH NJW 1999, 3206, 3207).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    Ein Tragen der Waffe oder des Gegenstandes am Körper ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99); es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zur Konkretisierung der räumlichen Komponente des Mitsichführens häufig formuliert worden, es genüge, wenn sich die Schusswaffe bzw. der Gegenstand in Griffweite befinde (etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f. und vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; siehe dazu Praxiskommentar Volkmer NStZ 2015, 349 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433).

    Denn der Bundesgerichtshof hat die Annahme des Merkmals im Rahmen der gebotenen einzelfallbezogenen Betrachtung auch in Konstellationen für möglich gehalten, in denen sich innerhalb derselben Wohnung das zum Handeltreiben bestimmte Rauschgift und die Waffe bzw. der Gegenstand in unterschiedlichen Räumen befanden (etwa BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f. und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; siehe auch BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13 und 14; Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349).

    Bei getrennter Aufbewahrung in verschiedenen Räumen einer Wohnung ist ein Mitsichführen regelmäßig dann verneint worden, wenn sich die Waffe in einem seinerseits verschlossenen Behältnis befindet und das Öffnen eine Zeitspanne in Anspruch nimmt, die es ausschließt, von einer Zugriffsmöglichkeit "ohne nennenswerten Zeitaufwand' und "ohne größere Schwierigkeiten' sprechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f. - Waffe in einem mit Zahlencode gesicherten Tresor).

    Insoweit verhält es sich anders als in Konstellationen, in denen die Waffe bzw. der Gegenstand i.S.v. § 30a Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 BtMG in einer Art und Weise gelagert wird, die - wie etwa bei Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f.) - den Zugriff auf die Waffe erschwert.

  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher …

    Ein Tragen der Waffe oder des Gegenstandes am Körper ist nicht erforderlich (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99); es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349).

    Bei getrennter Aufbewahrung in verschiedenen Räumen einer Wohnung ist ein Mitsichführen regelmäßig dann verneint worden, wenn sich die Waffe in einem seinerseits verschlossenen Behältnis befindet und das Öffnen eine Zeitspanne in Anspruch nimmt, die es ausschließt, von einer Zugriffsmöglichkeit "ohne nennenswerten Zeitaufwand' und "ohne größere Schwierigkeiten' sprechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 201, 99 f.: Waffe in einem mit Zahlencode gesicherten Tresor; Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01, StV 2002, 489 f.: Gaspistole unter einem hochzuklappenden Sofa).

    Insoweit verhält es sich anders als in Konstellationen, in denen die Waffe bzw. der gefährliche Gegenstand in einer Art und Weise gelagert wird, die - wie etwa bei Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f.) - den Zugriff auf die Waffe erschwert.

  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 4/21

    Besitz im waffenrechtlichen Sinne; bewaffnetes Handeltreiben mit …

    Angesichts dessen ist es rechtlich unbedenklich, dass das Landgericht ein Mitsichführen einer Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat (…vgl. BGH, aaO; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 11).
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