Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der Verletzung eines Vollstreckungsbeamten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes zur Tötung eines Menschen - Maßstäbe für das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Dabei kommt Billigung auch dann in Betracht, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist, wenn dieser aber trotz höchster Gefährdung des Opfers an der Verfolgung seines unmittelbaren Zieles um jeden Preis festhält (BGHSt 7, 363, 369). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Hierzu sei lediglich bemerkt, daß als besondere Umstände i.S. des § 56 Abs. 2 StGB weder die die günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB begründenden Gesichtspunkte (BGHSt 24, 3) noch einfache, durchschnittliche, allgemeine Strafmilderungsgründe in Betracht kommen (BGH in NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 - und vom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Hierzu sei lediglich bemerkt, daß als besondere Umstände i.S. des § 56 Abs. 2 StGB weder die die günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB begründenden Gesichtspunkte (BGHSt 24, 3) noch einfache, durchschnittliche, allgemeine Strafmilderungsgründe in Betracht kommen (BGH in NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 - und vom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
- BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72). - BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72). - BGH, 08.05.1973 - 1 StR 656/72
Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72). - BGH, 22.03.1977 - 1 StR 858/76
Entscheidung des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme - Aussetzung …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Hierzu sei lediglich bemerkt, daß als besondere Umstände i.S. des § 56 Abs. 2 StGB weder die die günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB begründenden Gesichtspunkte (BGHSt 24, 3) noch einfache, durchschnittliche, allgemeine Strafmilderungsgründe in Betracht kommen (BGH in NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 - und vom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79). - BGH, 30.01.1980 - 2 StR 781/79
Anforderungen an besondere Umstände im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80
Hierzu sei lediglich bemerkt, daß als besondere Umstände i.S. des § 56 Abs. 2 StGB weder die die günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB begründenden Gesichtspunkte (BGHSt 24, 3) noch einfache, durchschnittliche, allgemeine Strafmilderungsgründe in Betracht kommen (BGH in NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 - und vom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer …
Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -). - BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83
Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten …
Deshalb versagt auch die - beim bedingten Vorsatz sonst häufig vorkommende - Argumentation, der Angeklagte habe an der Verfolgung eines erstrebten Zieles um jeden Preis, auch um den des tödlichen Erfolges, festgehalten (BGHSt 7, 363, 369; Urteil vom 21.05.1980 - 2 StR 210/80). - BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81
Gefährliche Körperverletzung durch das Verletzen eines anderen mit einem Messer …
Daraus folgt jedoch noch nicht, wie die Revision meint, daß die Strafkammer das Verhalten des Angeklagten vor dem Kampf außer acht gelassen und übersehen hat, daß ein bedingter Tötungsvorsatz beim Angeklagten möglicherweise bereits vorhanden gewesen sein könnte, als dieser sich zu dem äußerst gefährlichen Zweikampf unter Einsatz des Messers entschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 - bei Holtz MDR 1980, 812 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die …
Billigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist, wenn dieser aber trotz höchster Gefährdung des Opfers an der Verfolgung seines Zieles um Jeden Preis festhält (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80).
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