Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1996 - 2 StR 210/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falles wegen alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Rechtmäßigkeit der schulderhöhenden Bewertung der Handlungsmödalitäten - Verbindung der Gewaltanwendung mit einer die Normalfälle der Vergewaltigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.03.1987 - 4 StR 115/87
Maß der körperlichen Zwangseinwirkung im Rahmen des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) …
Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 210/96
Zwar liegt darin kein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB, da die Gewaltanwendung hier mit einer - die Normalfälle der Vergewaltigung übersteigenden-Schwere verbunden war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 2 und 3). - BGH, 03.02.1987 - 4 StR 7/87
Erhöhung der Strafe wegen Gewaltanwendung bei einer Vergewaltigung
- BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92
Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund …
Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 210/96
Es ist ein Rechtsfehler, daß sich das Landgericht mit dieser, nach der Fallgestaltung naheliegenden, Möglichkeit nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24 m. Nachw.).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85;… Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6;… § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13;… Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36). - BGH, 29.08.2012 - 5 StR 332/12
Strafzumessung bei Vergewaltigung (Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall; …
Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass in die vorzunehmende Strafzumessung auch der Umstand einzustellen sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StR 210/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13), dass der Angeklagte und die Nebenklägerin nach den gegenständlichen Taten von Mitte Mai bis Mitte Juni 2011 im Rahmen einer versuchten Versöhnung zusammengelebt haben, was nach den Feststellungen letztlich nicht tatbedingt, sondern daran scheiterte, dass der Angeklagte aus Sicht der Nebenklägerin "nicht bereit war, seine Vorstellungen von der Ehe zu ändern" (UA S. 9 f.). - BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
Vergewaltigung; Beweisantragsrecht (eigene Sachkunde des Gerichts; …
a) Sollte der Tatrichter abermals zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung gelangen, wird er sich bei der Strafrahmenwahl und der im Ergebnis schwer nachvollziehbaren konkreten Strafbemessung sorgfältiger als bisher geschehen mit dem Umstand zu befassen haben, dass sich die Nebenklägerin mit dem Angeklagten nach den Taten aus dem Frühjahr 2009 offensichtlich vollständig ausgesöhnt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1996 - 2 StR 210/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13, und vom 29. August 2012 - 5 StR 332/12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".