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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2310
BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58 (https://dejure.org/1958,2310)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1958 - 2 StR 214/58 (https://dejure.org/1958,2310)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1958 - 2 StR 214/58 (https://dejure.org/1958,2310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung dreier Soldaten, die von einem SS-Wachtposten in der Unterkunft der weiblichen Häftlinge des AEL Radeberg angetroffen worden waren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73 …

    Auszug aus BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
    Eine solche Annahme verbietet sich stets bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (vgl RGSt 44, 223, 229; 57, 140; 70, 243und BGH in NJW 1953, 1034).

    Hier widerstreitet die Zusammenfassung der mehreren Schüsse (Tötungshandlungen) zu einer "rechtlichen" Einheit gerade der natürlichen wertbezogenen Betrachtungsweise (vgl. RGSt 44, 223 (229); OGHSt 1, 155).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
    Die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO, die die weitere Aufklärung durch ergänzende Vernehmung der in der Hauptverhandlung gehörten Personen erstrebt, ist unzulässig (vgl. BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
    Bei dieser Sachlage verneint das Schwurgericht eine Handlung in natürlichem Sinne; es ist vielmehr der Auffassung, daß die mehreren Willensbetätigungen des Angeklagten rechtlich getrennt zu beurteilen sind, und verweist dazu auf BGHSt 1, 21 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50].
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 81/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
    Eine solche Annahme verbietet sich stets bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (vgl RGSt 44, 223, 229; 57, 140; 70, 243und BGH in NJW 1953, 1034).
  • RG, 27.10.1922 - V 799/22

    1. Zur Frage der Tateinheit und des Fortsetzungszusammenhangs bei strafbaren …

    Auszug aus BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
    Eine solche Annahme verbietet sich stets bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (vgl RGSt 44, 223, 229; 57, 140; 70, 243und BGH in NJW 1953, 1034).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Wie der Senat schon in BGHSt 2, 246, 247 und der 2. Strafsenat im Urteil vom 1. Oktober 1958 - 2 StR 214/58 (S. 7-9) ausgesprochen haben, würde gleichartige Tateinheit (§ 73 StGB ) z. B. anzunehmen sein bei einem Sprengstoffanschlag oder beim Brandlegen gegen mehrere Bewohner eines Hauses, allenfalls bei der Abgabe eines Feuerstoßes aus einer Maschinenpistole auf mehrere Menschen zugleich.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …

    Aus gleichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof bereits die Tötung von drei in einem Zimmer nebeneinander aufgestellten Männern durch drei hintereinander abgegebene Feuerstösse aus der Pistole desselben Täters als drei selbständige Handlungen bewertet, weil gerade die natürliche wertbezogene Betrachtungsweise bei höchstpersönlichen Rechtsgütern die Zusammenfassung der mehreren Schüsse zu einer "rechtlichen" Einheit verbietet (2 StR 214/58 vom 3.Oktober 1958 ; vgl. auch OGHSt. 1, 155).
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der …

    Von einer Verletzung dieses Grundsatzes kann keine Rede sein, wenn die Feststellungen des Gerichts auf einer Verwertung der eigenen Angaben des Angeklagten beruhen, die er in der Hauptverhandlung gemacht hatte, das Gericht jedoch daraus andere Folgerungen zieht, als der Angeklagte gewünscht hat (BGH Urteil vom 3. Oktober 1958 - 2 StR 214/58).
  • BGH, 30.05.1974 - 3 StR 58/74

    Strafbarkeit wegen der Vornahme sexueller Handlungen an Minderjährigen - …

    Diese können bei der gebotenen natürlichen wertbezogenen Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1958 - 2 StR 214/58; BGHSt 16, 397, 398) auch nicht etwa deshalb zu einer rechtlichen Einheit verbunden werden, weil sie in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen (BGH, Urteile vom 1. April 1953 - 3 StR 484/52 - und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 642/58).
  • LG Hagen, 31.10.1960 - 11 Ks 1/57

    Erschiessung eines Juden während des Zusammentreibens der jüdischen Einwohner von …

    Eine solche Zusammenfassung mehrerer Betätigungsakte verbietet sich aber bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter, besonders bei Verbrechen gegen das Leben, ebenso wie in diesen Fällen niemals eine fortgesetzte Handlung angenommen werden kann (vergl. BGH 2 StR 214/58 , wo die Tötung von 3 nebeneinander aufgestellten Menschen durch gesonderte Feuerstösse aus einer Pistole als 3 Verbrechen gewertet worden sind).
  • LG Hagen, 17.11.1959 - 3 Ks 1/57

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …

    Wer daher in der Absicht, drei nebeneinander aufgestellte Menschen zu töten, auf jeden von ihnen einen gesonderten Feuerstoss mit der Maschinenpistole abgibt, also jeweils den Abzug der Pistole erneut betätigt, nachdem die Person, auf die er vorher geschossen hatte, zu Boden gestürzt war, hat nicht ein, sondern drei Verbrechen begangen (vergl. BGH 2 StR 214/58 vom 3.10.1958 , sowie Urteil des BGH vom 13.3.1959 in vorliegender Sache unter C.2.).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 642/58

    Rechtsmittel

    Hierzu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem unveröffentlichten Urteil vom 3. Oktober 1958 (2 StR 214/58) ausgeführt, der einheitliche Plan des Täters, der Wille, durch eine Mehrheit von Betätigungen einen bestimmten Gesamterfolg herbeizuführen, gestatte für sich eine Zusammenfassung unter dem Begriff der natürlichen Handlungseinheit nicht.
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