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| BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen schwerer Körperverletzung und versuchter oder vollendeter Tötung - Annahme eines sonstigen minder schweren Falles aufgrund einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit
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StGB § 21 § 52 § 213 § 223 § 233a
Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen Körperverletzung und Tötungsdelikt
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die Körperverletzung, auch die schwere Körperverletzung, tritt als sog. subsidiäres Delikt hinter dem versuchten oder vollendeten Tötungsverbrechen als dem strafwürdigeren Delikt zurück, auch wenn dieses nur mit bedingtem Vorsatz begangen wurde (BGHSt 16, 123 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 136/61]; 21, 265; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an seine Entscheidungen in BGHSt 21, 265 und 22, 248 bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - gefährliche - Körperverletzung auch dann hinter dem vollendeten oder versuchten Tötungsverbrechen zurücktritt, wenn der Täter während eines einheitlichen Tatgeschehens zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrscht war und den (bedingten oder unbedingten) Tötungsvorsatz erst während der weiteren Tatausführung faßte (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69 - BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75 -).
- BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die Körperverletzung, auch die schwere Körperverletzung, tritt als sog. subsidiäres Delikt hinter dem versuchten oder vollendeten Tötungsverbrechen als dem strafwürdigeren Delikt zurück, auch wenn dieses nur mit bedingtem Vorsatz begangen wurde (BGHSt 16, 123 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 136/61]; 21, 265; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an seine Entscheidungen in BGHSt 21, 265 und 22, 248 bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - gefährliche - Körperverletzung auch dann hinter dem vollendeten oder versuchten Tötungsverbrechen zurücktritt, wenn der Täter während eines einheitlichen Tatgeschehens zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrscht war und den (bedingten oder unbedingten) Tötungsvorsatz erst während der weiteren Tatausführung faßte (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69 - BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75 -).
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die Körperverletzung, auch die schwere Körperverletzung, tritt als sog. subsidiäres Delikt hinter dem versuchten oder vollendeten Tötungsverbrechen als dem strafwürdigeren Delikt zurück, auch wenn dieses nur mit bedingtem Vorsatz begangen wurde (BGHSt 16, 123 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 136/61]; 21, 265; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
- BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77
Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kann als solche die Annahme eines sonstigen minder schweren Falles nach § 213 StGB begründen (BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 m.w.N.). - BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kann als solche die Annahme eines sonstigen minder schweren Falles nach § 213 StGB begründen (BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 m.w.N.). - BGH, 08.07.1969 - 5 StR 228/69
Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für eine Tötung - Fassen eines …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an seine Entscheidungen in BGHSt 21, 265 und 22, 248 bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - gefährliche - Körperverletzung auch dann hinter dem vollendeten oder versuchten Tötungsverbrechen zurücktritt, wenn der Täter während eines einheitlichen Tatgeschehens zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrscht war und den (bedingten oder unbedingten) Tötungsvorsatz erst während der weiteren Tatausführung faßte (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69 - BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75 -). - BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Denn in diesem Falle darf die Mindeststrafe des § 224 StGB nach allgemeinen Grundsätzen nicht unterschritten werden (vgl. BGHSt 1, 152, 153; 10, 312). - BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kann als solche die Annahme eines sonstigen minder schweren Falles nach § 213 StGB begründen (BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 m.w.N.). - BGH, 15.07.1975 - 1 StR 263/75
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Widerstand gegen …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80
Davon abgesehen hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an seine Entscheidungen in BGHSt 21, 265 und 22, 248 bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - gefährliche - Körperverletzung auch dann hinter dem vollendeten oder versuchten Tötungsverbrechen zurücktritt, wenn der Täter während eines einheitlichen Tatgeschehens zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrscht war und den (bedingten oder unbedingten) Tötungsvorsatz erst während der weiteren Tatausführung faßte (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69 - BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75 -). - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77
Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …
- BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich …
Eine solche Bewertung wäre z.B. möglich, wenn der Angeklagte den Tötungsvorsatz während eines zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrschten Tatgeschehens gefaßt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 215/80; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75). - BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot - …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68];… BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568). - BGH, 21.01.1981 - 2 StR 587/80
Anforderungen an eine ordnungsgemäße gerichtliche Verneinung eines minder …
Bei diesem Urteilsaufbau ist zu besorgen, daß die beiden zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umstände bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorlag, unberücksichtigt geblieben sind; dies ist rechtsfehlerhaft (BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 215/80).
- BGH, 04.08.1982 - 2 StR 147/82
Rücktritt einer gefährlichen Körperverletzung hinter dem vollendeten oder …
Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach ausgesprochen, daß gefährliche Körperverletzung auch dann hinter dem vollendeten oder versuchten Tötungsverbrechen zurücktritt, wenn der Täter eines einheitlichen Tatgeschehens zunächst nur vom Körperverletzungsvorsatz beherrscht war und den Tötungsvorsatz erst während der weiteren Tatausführung faßte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69; Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 StR 263/75; Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 StR 215/80). - BGH, 24.03.1987 - 5 StR 106/87
Beurteilung eines Bisses während des Würgens im Hinblick auf die Konkurrenzen …
Zu Recht weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 5. März 1987 darauf hin, daß die Annahme des Schwurgerichts, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der Körperverletzung schuldig, unzutreffend ist (vgl. BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 284 [BGH 17.12.1968 - 1 StR 161/68]; BGH Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 StR 215/80 - bei Holtz MDR 1981, 99). - BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82
Annahme von Tateinheit zwischen versuchtem Totschlag und gefährlicher …
"Die nicht näher begründete Ansicht der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, es liege Tateinheit vor, ist unzutreffend (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGH bei Holtz MDR 1981, 99); es besteht Gesetzeskonkurrenz.
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