Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 15.11.2023 - 3 KLs 4440 Js 21644/17
- BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23
Unzulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21, und vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23, Rn. 2). - BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten wegen Nichtanordnung einer Maßregel
Auszug aus BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2, mwN). - BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
Strafverurteilung wegen schweren Bandendiebstahls u.a.: Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21, …und vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23, Rn. 2). - BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: § 64 StGB aF, …
Auszug aus BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 16. März 2023 (2 StR 481/22) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden war, und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
- BGH, 24.09.2024 - 5 StR 387/24
Zulässigkeit der Revision des Angeklagten bei Nichtanordnung einer Maßregel
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21, jeweils mwN). - BGH, 25.06.2025 - 2 StR 222/25
Beweiswürdigung (widersprüchliche Feststellungen: Einsatz eines Raubmittels vor …
Er beanstandet nicht lediglich - was zur Unzulässigkeit seines Rechtsmittels führen müsste (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2;… vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24, Rn. 3;… vom 13. Februar 2024 - 4 StR 301/23, Rn. 2, und vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24, Rn. 4) - die Nichtanordnung der Maßregel gemäß § 64 StGB. - BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Verwerfung der Revision als unzulässig
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24, jeweils mwN). - OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor …
In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass ein Verurteilter allgemein nicht beschwert ist, wenn neben einer verhängten Freiheitsstrafe nicht auch noch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wird (st. Rspr. seit BGH…, Beschluss vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78 -, juris Rn. 18 ff. und 24; vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 04.02.2026 - 6 StR 558/25 Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2025 - 6 StR 90/25; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; jeweils mwN).
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