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| BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- RG, 14.12.1926 - I 313/26
1 a. Genügt zur Verurteilung wegen Lohnsteuerhinterziehung der Nachweis, daß der …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Ohne Rechtsirrtum hat darin die Strafkammer eine Steuerverkürzung durch ein steuerunehrliches Verhalten angenommen (RGSt 61, 81 ff, 70, 10).Eine derartige allgemeine Rechtspflicht besteht jedoch nicht; die Pflichten des Leiters des Unternehmens können nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden (RGSt 58, 130, 133; 61, 81, 85).
- RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung an, nicht darauf, wie sich später die Verhältnisse entwickelt haben (RGSt 74, 129).Es ist noch erforderlich der, wenigstens bedingte, Vorsatz der Vermögensschädigung (RGSt 51, 204, 210; 74, 129).
- RG, 28.03.1924 - I 818/23
1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Eine derartige allgemeine Rechtspflicht besteht jedoch nicht; die Pflichten des Leiters des Unternehmens können nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden (RGSt 58, 130, 133; 61, 81, 85).
- BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Sollte die Strafkammer unter Umständen bei der neuen Verhandlung die Frage der Anwendung des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 zu prüfen haben, wird zu beachten sein, dass das Gesetz Steuervergehen nicht erfasst (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50]). - RG, 13.10.1931 - I 623/31
Verpflichtet die Zahlung von Teillöhnen an den Lohnzahlungstagen unter Abzug der …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Voraussetzung für eine Bestrafung ist auch in diesem Falle, dass der Versicherungsbeitrag tatsächlich abgezogen worden ist (RGSt 65, 398). - RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Damit hat der Angeklagte durch sein Verhalten etwas vorgespiegelt (RGSt 70, 151). - RG, 23.12.1935 - 3 D 785/35
1. Wieweit kann durch reines Verschweigen Betrug begangen werden? 2. Ist die …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Nicht zu beanstanden ist die Annähme der Strafkammer, dass bei einem derartigen, auch auf gegenseitigem Vertrauen begründeten, seit längerer Zeit bestehenden Vertragsverhältnis der Angeklagte nach Treu und Glauben die Rechtspflicht hatte, die Bank über die Grundlage seines Geschäftes aufzuklären (RGSt 70, 45). - RG, 05.06.1939 - 3 D 1041/38
Zum "Aufwand" i. S. des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO. können auch Werbekosten und Zinsen …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass für die Prüfung der Übermässigkeit eines Aufwandes die Gesamtvermögenslage des Gemeinschuldners massgebend ist und nicht, wie die Revision vorträgt, der Geschäftsumsatz (RGSt 70, 260; 73, 229). - RG, 10.07.1917 - V 353/17
1. Erleidet die Kriegslederaktiengesellschaft, eine gemeinnützige …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Es ist noch erforderlich der, wenigstens bedingte, Vorsatz der Vermögensschädigung (RGSt 51, 204, 210; 74, 129). - RG, 17.12.1936 - 3 D 790/36
Die öffentliche Klage ist i. S. des § 472 RAbgO. "wegen einer …
Auszug aus BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Tat im Sinne dieser Vorschrift ist der geschichtliche Vorgang, den die Anklage dem Gericht zur Beurteilung unterbreitet (RGSt 70, 396). - RG, 15.06.1936 - 2 D 181/36
Zum Begriff des "übermäßigen Aufwandes" in § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO., insbesondere …
- BGH, 17.11.1981 - 1 StR 557/81
Berechnung des Umfangs der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile der …
Denn damit legt das Landgericht dem Angeklagten die Vorenthaltung von Beiträgen zur Last, die er gerade nicht einbehalten hat; das in allen angewandten Vorschriften enthaltene Tatbestandsmerkmal des Einbehaltens wäre damit nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51; RGSt 39, 333, 335; 65, 398). - BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
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Er hat tatsächlich den Lohn für die angegebenen Zeiträume - ohne die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen - ausgezahlt, so dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 533 RVO gegeben ist (RGSt 65, 398; BGH Ort. v. 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51). - BGH, 26.05.1971 - 3 StR 15/71
Betrug wegen Nichtabführens von Beiträgen zur Sozialversicherung - Anwendung …
Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51 (LM Nr. 3 zu RAbgO §§ 396, 402; EStG § 2; RVO §§ 533, 1492) des näheren dargelegt hat, kommt eine Bestrafung wegen Nichtabführens von Beiträgen zur Sozialversicherung nur in Betracht, soweit von dem ausgezahlten Lohn tatsächlich Beiträge zur Sozialversicherung zurückgehalten worden sind.
- BGH, 23.07.1953 - 2 StR 766/52
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Allerdings richtet sich die Höhe der Beiträge für die Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung nicht, wie das Landgericht anscheinend meint, nach dem vertragsmässig geschuldeten Arbeitslohn, sondern nach dem wirklichen, also dem ausbezahlten Entgelt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1952 2 StR 219/51). - BGH, 24.04.1952 - 4 StR 1014/51
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt auch für die Lohnsteuer (BGH v. 11. Januar 1952 - 2 StR 219/51). - BGH, 10.07.1952 - 5 StR 113/52
Rechtsmittel
(BGH 2 StR 219/51 v. 11.1.1952.) Bei Prüfung des Tatbestandes wird das Landgericht auch den § 534 RVO zu berücksichtigen haben.
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