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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 2 StR 223/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8889
BGH, 20.06.2007 - 2 StR 223/07 (https://dejure.org/2007,8889)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 StR 223/07 (https://dejure.org/2007,8889)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 StR 223/07 (https://dejure.org/2007,8889)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei lediglicher Kuriertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Kuriertätigkeit als Beihilfe zum Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 223/07
    Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten, die hier tateinheitlich mit der rechtsfehlerfrei festgestellten Einfuhr verwirklicht worden ist.
  • BGH, 10.10.2007 - 2 StR 392/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Rn. 4 2. Nach der neueren Senatsrechtsprechung ist eine ausschließlich als Kurier tätige Person in Bezug auf das Handeltreiben als Gehilfe einzustufen (Senat NJW 2007, 1220; StraFo 2007, 300; Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 2 StR 138/07 -, vom 20. Juni 2007 - 2 StR 223/07 - vom 4. Juli 2007 - 2 StR 267/07 - und vom 6. September 2007 - 2 StR 331/07).
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