Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Bundegerichtshof für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren nach Gesetzesänderung
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.1976 - 2 StR 229/76
- OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 1 Ws 21/78
- BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 1 Ws 21/78
Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
Eine revisionsgerichtliche Überprüfung der die Wiederaufnahme des Verfahrens ablehnenden Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20.01.1978 - 1 Ws 21/78 - kann nicht erfolgen, da ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht gegeben ist.". - BGH, 08.06.1977 - 2 ARs 129/77
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) für Entscheidungen im …
Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
Diese Zuständigkeit des Gerichts von der Ordnung der Vorinstanz gilt nach der eindeutigen Regelung des § 140 a Abs. 1 S. 2 GVG uneingeschränkt, also auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag nur ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 08.06.1977 - 2 ARs 129/77 - Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 140 a GVG Rdn. 7 und § 373 StPO Rdn. 5; siehe auch Krägeloh, NJW 1975, 137 ff, 138/139).
- BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
Wiederaufnahmeantrag (zuständiges Gericht)
Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76). - BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ein im Revisionsverfahren …
Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 6. November 1995 zutreffend ausgeführt hat, entscheidet über Wiederaufnahmeanträge gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil gemäß § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76;… BGH GA 1985, 419). - BGH, 23.05.1978 - 2 StR 589/77
Zuständiges Gericht bei einer Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag
Dies gilt uneingeschränkt, also auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag nur ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens behauptet wird (BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76 - m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1976 - 2 StR 229/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der sicheren Feststellung der Verursachung des Todes durch die Aussetzung bei einer Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.1976 - 2 StR 229/76
- OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 1 Ws 21/78
- BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
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