Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1982 - 2 StR 237/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse - Verstoß gegen sachliches Recht - Ausschließliche Verwertung der Tatumstände - Strafzumessung - Tatrichterfehler - Unzureichende Erörterung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 433 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"
Demgemäß besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die Zumessung der Strafe eingehende Befassung mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters voraussetzt, zumal bei Straftaten, die sich gegen Eigentum und Vermögen richten (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 51/85; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 237/82).
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