Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1991 - 2 StR 24/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
Untreue bei Vertretung von Schadensersatzansprüchen (tatsächliche Begründung der …
a) Dass aus der vom Landgericht allein angeführten Vorteilhaftigkeit der über den Verein als Kläger durchgeführten Geltendmachung von ursprünglich den Geschädigten zustehenden Schadenersatzansprüchen den Angeklagten eine besondere Möglichkeit erwuchs, auf das Vermögen der Geschädigten einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1991 - 2 StR 24/91), ist nicht ersichtlich. - BGH, 07.11.1996 - 4 StR 423/96
Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an den Straftatbestand der …
Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu prüfen haben, ob der Angeklagte bei dem Abschluß des Vertrages vom 30. September 1988 und dessen Abwicklung - soweit hierbei nicht durch Rechtsgeschäft begründete Vermögensfürsorgepflichten in Betracht kommen (UA 21 ff.) - aufgrund einer "faktischen Herrschaft" über die Vermögensinteressen des Gustav Büscher Betreuungspflichten hatte, die durch § 266 StGB geschützt sind (vgl. BGH NJW 1984, 800;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 13; BGH, Beschluß vom 26. Juni 1991 - 2 StR 24/91;… Hübner in LK-StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 75 ff.).
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