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| BGH, 21.07.1983 - 2 StR 247/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln wegen der Möglichkeit zur Disposition über das Flugreisegepäck während einer Zwischenlandung im Inland - Zugangsmöglichkeit zu dem Gepäckstück als tatsächliche Verfügungsmacht - Tatsächliche Verfügungsmacht über das Gepäckstück, ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …
Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 247/83
Nach der Regelung im Betäubungsmittelgesetz 1981 kommt es nunmehr jedoch darauf an, ob diese Zugangsmöglichkeit zu dem Gepäckstück sich als tatsächliche Verfügungsmacht im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtmG darstellt (vgl. das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 4. Mai 1983, 2 StR 661/82). - BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81
Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 247/83
Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß eine Strafrahmenveränderung nach den §§ 23, 49 StGB erst in Betracht kommt, wenn trotz der gemäß § 23 StGB bedeutsamen Umstände die Annahme eines minder schweren Falles nach einer Gesamtbewertung ausscheidet (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81).
- BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83
Durchführen von Betäubungsmitteln im Handgepäck auf dem Gebiet der Bundesrepublik …
Die Änderung des Schuldspruchs erfordert wegen der damit verbundenen Veränderung des Schuldgehalts der Tat - insbesondere im Hinblick auf die damit begründete Möglichkeit zur Milderung des Strafrahmens des § 30 Abs. 1 BtmG nach den §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB (vgl. auch die Beschlüsse des Senatsvom 21. Juli 1983 - 2 StR 247/83 - und 2 StR 259/83) - die Aufhebung des Strafausspruchs.".
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