Rechtsprechung
| BGH, 29.08.1973 - 2 StR 250/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Diebstahl und Raub - Voraussetzungen einer "Bande" und "bandenmäßigen Verbindung" - Bande durch zwei Personen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69
Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …
Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 2 StR 250/73
Wie das Landgericht zutreffend ausführt, genügen zur Annahme einer "Bande" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB schon zwei Personen (BGHSt 23, 239). - RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 2 StR 250/73
Bereits die sich aus dieser allgemeinen Verbrechensabrede sowie aus dem späteren örtlichen und zeitlichen Zusammenwirken Mehrerer ergebende Gefährlichkeit begründet die Strafschärfung (vgl. RGSt 66, 236, 242; BGHSt 8, 205, 209). - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 2 StR 250/73
Bereits die sich aus dieser allgemeinen Verbrechensabrede sowie aus dem späteren örtlichen und zeitlichen Zusammenwirken Mehrerer ergebende Gefährlichkeit begründet die Strafschärfung (vgl. RGSt 66, 236, 242; BGHSt 8, 205, 209).
- BGH, 14.11.2023 - 6 StR 449/23
Bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte, …
(1) Der Grund für die höhere Strafwürdigkeit liegt zum einen in der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede, die aus der engen Bindung folgt, welche die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1973 - 2 StR 250/73 , GA 1974, 308; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04 , BGHSt 50, 160, 167 ; Beschlüsse vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 , BGHSt 46, 321, 336; 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01 , BGHSt 47, 214, 216 f. ; vgl. auch RG, Urteil vom 3. Mai 1932 - I 434/32, RGSt 66, 236, 241 f.).(1) Der Grund für die höhere Strafwürdigkeit liegt zum einen in der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede, die aus der engen Bindung folgt, welche die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1973 - 2 StR 250/73 , GA 1974, 308; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04 , BGHSt 50, 160, 167 ; Beschlüsse vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 , BGHSt 46, 321, 336; 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01 , BGHSt 47, 214, 216 f. ; vgl. auch RG, Urteil vom 3. Mai 1932 - I 434/32, RGSt 66, 236, 241 f.).
- BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15
Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)
Die Beschränkung auf eine bestimmte Begehungsart (BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 1 StR 815/77, bei Holtz, MDR 1978, 624) gegen denselben Gewahrsamsinhaber (RG, Urteil vom 18. Dezember 1923 - 4 D 875/23, JW 1924, 816 f.;… NK-StGB/Kindhäuser, 4. Aufl., § 244 Rn. 39) oder nach Zeit, Ort und zu erbeutenden Gegenständen (BGH, Urteil vom 29. August 1973 - 2 StR 250/73, GA 1974, 308;… Fischer, aaO, § 244 Rn. 40) steht der bandenmäßigen Begehung nicht entgegen.
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