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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1419
BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78 (https://dejure.org/1978,1419)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1978 - 2 StR 253/78 (https://dejure.org/1978,1419)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1978 - 2 StR 253/78 (https://dejure.org/1978,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bestehen eines eingespielten Einfuhrsystems und Verkaufssystems - Angabe der die Strafhöhe bestimmenden Gründe im Rahmen der Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 ; StGB § 52

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
    Allein die Gesetzeskonkurrenz zum Tatbestand des Handeltreibens hindert eine Verurteilung nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG (BGHSt 25, 290 ff).
  • BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75

    Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - …

    Auszug aus BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
    Die bloße Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, begründet noch keinen Gesamtvorsatz (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
    Zwar wird in der Regel ein fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dann vorliegen, wenn ein eingespieltes Einfuhr- und Verkaufssystem besteht, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen führt (BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77

    Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
    Der vom Beschwerdeführer vermißten näheren Begründung der Höhe der Gesamtstrafe bedurfte es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77 - mit Nachweisen) im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei …

    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Einfuhr- und Verkaufssystem vorhanden ist, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen nötigt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 -, 24. Februar 1976 - 1 StR 606/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 313/78

    Fortgesetzter gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in …

    Die bloße Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, begründet noch keinen Gesamtvorsatz (BGH, Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78 - mit Nachweisen).
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