Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 471
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Tatsächlich befindet sich jedoch auch Marihuana und Haschisch von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 1 % oder 0, 14 % im Handel (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 und Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83). - BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Der Senat weist darauf hin, daß der Tatrichter regelmäßig verpflichtet ist, den Wirkstoffgehalt des sichergestellten Rauschgiftes festzustellen, anderenfalls kann er - zu Gunsten des Angeklagten - nur von der nach den Umständen des Falles möglichen geringsten Wirkstoffkonzentration ausgehen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81). - BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
Bestimmung einer "nicht geringen Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes …
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Tatsächlich befindet sich jedoch auch Marihuana und Haschisch von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 1 % oder 0, 14 % im Handel (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 und Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
- BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83
Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von …
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG kann nach der bisherigen Rechtsprechung erst bei einem Wirkstoffanteil ab 18 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen werden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - Strafverteidiger 1984, 26; vom 20. Januar 1984 - 2 StR 825/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83 = Strafverteidiger 1983, 505). - BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83
Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Einfuhr von 50 …
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG kann nach der bisherigen Rechtsprechung erst bei einem Wirkstoffanteil ab 18 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen werden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - Strafverteidiger 1984, 26; vom 20. Januar 1984 - 2 StR 825/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83 = Strafverteidiger 1983, 505). - BGH, 20.01.1984 - 2 StR 825/83
Bestimmung einer "nicht geringen Menge" nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - …
Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84
Eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG kann nach der bisherigen Rechtsprechung erst bei einem Wirkstoffanteil ab 18 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen werden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - Strafverteidiger 1984, 26; vom 20. Januar 1984 - 2 StR 825/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83 = Strafverteidiger 1983, 505).
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Deshalb hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Anteil reinen Tetrahydrocannabinols (THC-Gehalt) am Produkt maßgebende Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1984, 221; BGH StV 1984, 155; BGH StV 1984, 26; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84).Der Beschluß des 2. Strafsenatsvom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84, der die "bisherige Rechtsprechung" des erkennenden Senats referiert, steht im Ergebnis nicht entgegen.
Der Bundesgerichtshof hat schon verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, daß das Betäubungsmittelgesetz keine zwei verschiedenen Begriffe der nicht geringen Menge enthält (StV 1984, 154, 155; vgl. auch NStZ 1984, 221;Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 , vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84; ebenso z.B. Körner NStZ 1984, 222, 223; Endriß StV 1984, 155).
- BGH, 30.07.1986 - 2 StR 49/86
Verneinung eines besonders schweren Falles für ein in der Einfuhr bestehendes …
Ist trotz Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ein minder schwerer Fall bejaht worden, muß für ein allein in der Einfuhr bestehendes Handeltreiben ein besonders schwerer Fall verneint werden, obwohl ein Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG gegeben ist (BGH StV 1983, 152; 1984, 471). - BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage; …
Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung). - BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
Anforderungen an die Konkretisierung der richterlichen Feststellungen in der …
Ist - wie hier - eine Untersuchung des Rauschgifts nicht möglich, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Konsumenten etc.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -, vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - und vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -). - BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84
Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte …
Auch die Bestimmung des Schuldumfangs der Tat erfordert es, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGH NStZ 84, 460 und 556; StV 1984, 471 ; 1982, 225) Schmidt MDR 1984, 10).
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