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| BGH, 19.07.2000 - 2 StR 256/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16
Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung
Rn. 12 Mit der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der die Revision des Angeklagten als unzulässig verwerfende Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 28.7.2016 ohne Weiteres gegenstandslos, so dass es einer Entscheidung nach § 346 Abs. 2 StPO nicht mehr bedarf (BGHSt 11, 152, 154; Beschluss vom 19.7.2000 - 2 StR 256/00, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 346 Rn. 17 m.w.N.).
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