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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7958
BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75 (https://dejure.org/1975,7958)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1975 - 2 StR 256/75 (https://dejure.org/1975,7958)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1975 - 2 StR 256/75 (https://dejure.org/1975,7958)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Umstände in der Persönlichkeit des Täters und der Tat bei einer Verwarnung unter Strafvorbehalt - Abwägen der ungewöhnlichen außerstrafrechtlichen Folgen seines Verhaltens für den Angeklagten und der Folgenlosigkeit für das Kind

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75
    Auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof die Fälle einer Konfliktslage immer nur als besonders markante Beispiele, nicht als ausschließliche Möglichkeit für eine in diesem Sinne beachtliche Besonderheit der Tat angesprochen (BGHSt 25, 142;… BGH Urt. vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 u. Urt. vom 30.4.1975 - 1 StR 103/75).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75
    Auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof die Fälle einer Konfliktslage immer nur als besonders markante Beispiele, nicht als ausschließliche Möglichkeit für eine in diesem Sinne beachtliche Besonderheit der Tat angesprochen (BGHSt 25, 142; BGH Urt. vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 u. Urt. vom 30.4.1975 - 1 StR 103/75).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …

    Auszug aus BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75
    Auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof die Fälle einer Konfliktslage immer nur als besonders markante Beispiele, nicht als ausschließliche Möglichkeit für eine in diesem Sinne beachtliche Besonderheit der Tat angesprochen (BGHSt 25, 142; BGH Urt. vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 u. Urt. vom 30.4.1975 - 1 StR 103/75).
  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung …

    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 650/85

    Zur Qualifizierung der Aufgabe der Organisiation von Bluttransfusionen im …

    Bei einer umfassenden Berücksichtigung der einzelnen Kunstfehler dürfte eine Anwendung des § 59 StGB nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 - bei Dallinger in MDR 1976, 14/15 und vom 29. Juni 1977 - 2 StR 86/77).
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