Rechtsprechung
| BGH, 01.08.2003 - 2 StR 257/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur bei hinreichend konkreter Erfolgsaussicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 64
- Wolters Kluwer
Unterbringung in Erziehungsanstalt; Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Anordnung nur bei hinreichend konkreter Erfolgsaussicht der Therapie - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 01.08.2003 - 2 StR 257/03
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578) kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB nur angeordnet werden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht für die Maßregel besteht.
- BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
Denn die von dem gehörten Sachverständigen herausgestellten "positive(n) Prädiktoren" (UA 17 a.E.), wonach dem Angeklagten die negativen Folgen seiner Drogensucht bewusst sind, er auch bereits in Freiheit einen Entwöhnungsversuch gewagt hat und er ersichtlich bislang wegen seiner Sucht noch nicht behandelt worden ist, rechtfertigen ohne Weiteres die Annahme, dass für den Angeklagten eine hinreichend konkrete Aussicht des Behandlungserfolges besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2003 - 2 StR 245/03 - und vom 1. August 2003 - 2 StR 257/03). - BGH, 13.10.2005 - 4 StR 286/05
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
Dem entnimmt der Senat, dass das Landgericht auch die für die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB vorausgesetzte hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges bejaht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2003 - 2 StR 245/03 - und vom 1. August 2003 - 2 StR 257/03).
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