Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Täterschaftliches Handeltreiben (Gewinnstreben bei unterschiedlichen Lieferungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzung der Eigennützigkeit der Tätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzung der Eigennützigkeit der Tätigkeit - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit von Feststellungen hinsichtlich eines erstrebten oder erziehlten Gewinns für eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1, 2
Erforderlichkeit von Feststellungen hinsichtlich eines erstrebten oder erziehlten Gewinns für eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 07.03.2013 - 64 KLs 21/12
- BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254). - BGH, 18.03.2004 - 3 StR 468/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …
Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13
Erfolgt aber der Erwerb von Betäubungsmitteln mit offensichtlich unterschiedlicher Zweckbestimmung, richtet sich seine rechtliche Einordnung nach den jeweiligen Einzelmengen (BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 30/11; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252). - BGH, 16.03.2011 - 2 StR 30/11
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13
Erfolgt aber der Erwerb von Betäubungsmitteln mit offensichtlich unterschiedlicher Zweckbestimmung, richtet sich seine rechtliche Einordnung nach den jeweiligen Einzelmengen (BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 30/11; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252).
- BGH, 13.09.2016 - 4 StR 304/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Durch das Unterlassen eines Schuldspruchs wegen tateinheitlich gegebenen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (sofern die Grenze zur nicht geringen Menge nicht überschritten wurde; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 StR 259/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 82) ist die Angeklagte aber nicht beschwert.
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