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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6968
BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02 (https://dejure.org/2002,6968)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2002 - 2 StR 263/02 (https://dejure.org/2002,6968)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2002 - 2 StR 263/02 (https://dejure.org/2002,6968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB; Art. 315 a Abs. 2 EGStGB
    Verjährung (frühester Ablauf im Beitrittsgebiet mit Ablauf des 2. Oktober 2000, Selbständigkeit des Fristlaufs bei tateinheitlich begangenen Einzeltaten); strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2001 - 2 StR 405/01

    Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten mit geringerem Gewicht; …

    Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
    Im übrigen kann der Senat im Hinblick auf die maßvollen Strafen ausschließen, daß der Tatrichter niedrigere Strafen verhängt hätte, wenn insoweit die Verjährung berücksichtigt worden wäre, zumal verjährte Taten, wenn auch mit geringerem Gewicht, straferschwerend berücksichtigt werden können (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 10. Oktober 2001 - 2 StR 405/01).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 429/01

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (unzutreffende Anzahl einbezogener …

    Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
    Rn. 7 2. Soweit die Anklage und die Nachtragsanklage dem Angeklagten weitere Taten vorwerfen, deretwegen er nicht verurteilt wurde und für die das Landgericht in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, daß er insoweit freizusprechen sei, hat der Senat - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - den versehentlich unterbliebenen Freispruch nachgeholt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete …

    Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
    Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (vgl. u.a. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.2025 - 4 StR 371/25

    Verwerfung einer Revision als unbegründet unter Nachholung eines Teilfreispruchs …

    Rn. 2 1. Soweit die zugelassene Anklage dem Angeklagten eine weitere Tat der versuchten gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Zeugen D. am 20. November 2022 vorwirft (Ziff. 3 der Anklageschrift vom 3. November 2023), deretwegen er nicht verurteilt wurde und für die die Strafkammer in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er insoweit freizusprechen sei, holt der Senat den versehentlich unterbliebenen Freispruch - entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts - nach (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2002 - 2 StR 263/02; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01).
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