Rechtsprechung
| BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 52 Abs. 1 StGB; § 244a StGB; § 357 StPO
Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit); schwerer Bandendiebstahl (Handeln gerade als Mitglied der Bande); Revisionserstreckung auf Mitverurteilte (bloße Gleichartigkeit abgeurteilter Taten nicht hinreichend) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schwerer Bandendiebstahl: Tatbegehung aus eigennützigen Motiven
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244a StGB
Schwerer Bandendiebstahl: Tatbegehung aus eigennützigen Motiven - IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; Frage der Tateinheit oder Tatmehrheit bei Automatendiebstählen; Bandenabrede als Voraussetzung eines Bandendiebstahls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 28 KLs 13/19
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3626 Js 2088082/19
- BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12
Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung, …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
a) Die Annahme eines schweren Bandendiebstahls setzt neben der Bandenabrede voraus, dass der Täter im Einzelfall gerade als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handelt (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15, StraFO 2013, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFO 2011, 521).Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied die Tat aus einem eigennützigen Motiv außerhalb der Bande begangen haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15 f.; BGH…, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, juris).
- BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
Schwerer bandenmäßiger Diebstahl (Bandenabrede: Gesamtbetrachtung, späteres …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
a) Die Annahme eines schweren Bandendiebstahls setzt neben der Bandenabrede voraus, dass der Täter im Einzelfall gerade als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handelt (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, juris Rn. 17;… Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15, StraFO 2013, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFO 2011, 521).Die konkrete Tat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon begangen werden (Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012, aaO; Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172 f.).
- BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sogenannte natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6 mwN;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, um eine Rechtswirkung im Sinne der grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96, BGHR, § 357 StPO Erstreckung 6;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 18 f). - BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05
(Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied die Tat aus einem eigennützigen Motiv außerhalb der Bande begangen haben kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15 f.; BGH, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, juris). - BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 353/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte mit C. und M. zwischen dem 18. Januar und 20. Januar 2019 die bis zum 11. März 2019 fortwährende Bandenabrede traf, gemeinsam zu Bahnhöfen zu fahren, um durch Automatendiebstähle das darin befindliche Münzgeld zu erbeuten (vgl. zum Maßstab der Bandenabrede, Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 353/18, juris Rn. 32 ff.). - BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11
Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen); …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
a) Die Annahme eines schweren Bandendiebstahls setzt neben der Bandenabrede voraus, dass der Täter im Einzelfall gerade als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handelt (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, juris Rn. 17;… Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15, StraFO 2013, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFO 2011, 521). - BGH, 17.01.2006 - 4 StR 595/05
Bandendiebstahl (Voraussetzungen an eine Bandentat)
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied die Tat aus einem eigennützigen Motiv außerhalb der Bande begangen haben kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15 f.; BGH…, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, juris). - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14
Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Darstellungserfordernisse im …
Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20
Er wird gehalten sein, die einbezogenen Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Schwetzingen vom 17. Juni 2019 darzustellen (vgl. zur notwendigen konkreten Mitteilung der einbezogenen Einzelstrafen BGH…, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 654/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Gesamtstrafe 1; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 4). - BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue - …
- BGH, 05.04.2018 - 1 StR 654/17
Bemessung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellung im Urteil: keine …
- BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86
Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil
- BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20
Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.: Konkurrenzverhältnis …
- BGH, 15.11.2022 - 6 StR 68/22
Schwerer Bandendiebstahl (Bandenbezug der Einzeltat: konkrete Tat als Ausfluss …
Voraussetzung für die Annahme einer bandenmäßigen Begehungsweise ist neben der Mitwirkung eines weiteren Bandenmitglieds jedoch, dass die Einzeltat Ausfluss der Bandenabrede ist und nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, NStZ 2006, 342; vom 1. Februar 2010 - 3 StR 432/10, StV 2011, 410, 411; vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, NStZ-RR 2011, 245; vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20 Rn. 21).(bb) Die Strafkammer hat aber nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Einzeltaten von H. und K. allein aus eigennützigen Motiven begangen wurden und sich deshalb nicht mehr ohne weiteres als Ausfluss der Bandenabrede erweisen (…vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 8; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172; Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20 Rn. 21).
- BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (ursprünglich gewährte Strafaussetzung zur …
b) im Ausspruch über die Einziehungsanordnung, soweit die Einziehungsentscheidungen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Schwetzingen vom 17. Juni 2019, dem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2020 und dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2020 (2 StR 264/20) aufrechterhalten wurden.Außerdem hat es angeordnet, dass "die Einziehungsentscheidungen nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Schwetzingen vom 17.06.2019 (1 Cs 811 Js 12712/19), dem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 24.06.2020 (12 Ls 430 Js 26616/18 jug) und dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 05.12.2019 (5-28 KLs 13/19 ? 3628 Js 208082/19) ? in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01.09.2020 ? 2 StR 264/20)" aufrechterhalten bleiben.
- BGH, 10.12.2024 - 3 StR 402/24
Bandenhandel mit Cannabis (Tenorierung)
Dies betrifft ausschließlich einen Einziehungsbetrag von 8.000 EUR für die Tat unter II. 3. (Fallakte 3) der Urteilsgründe, während die Einziehungsentscheidung zu Lasten des Mitangeklagten im Übrigen auf anderen Taten beruht (vgl. zum Umfang der Erstreckung BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20, juris Rn. 31 mwN;… vom 18. April 2023 - 3 StR 30/23, juris Rn. 16). - BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23
Computerbetrug (Konkurrenzen: mehrere Kontoverfügungen, Tatmehrheit, Tateinheit, …
Für den Senat bleibt danach zweifelhaft, ob der Tatrichter diese sich nach Lage der Sache aufdrängende Rechtsfrage erkannt und rechtlich zutreffend beurteilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20, juris Rn. 17). - BGH, 02.03.2023 - 2 StR 346/22
Schwerer Bandendiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Einheitlich …
Angesichts des unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der auf einem gemeinsamen Entschluss beruhenden Tathandlungen stellen sich die Fälle 7 bis 9 der Urteilsgründe sowie die Fälle 10 und 11 der Urteilsgründe als einheitlich zusammengefasstes Tun im Sinne natürlicher Handlungseinheit dar und sind daher rechtlich jeweils als ein schwerer Bandendiebstahl zu werten (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20, Rn. 17 ff.; BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, NStZ 2022, 64).
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