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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34734
BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15 (https://dejure.org/2015,34734)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - 2 StR 272/15 (https://dejure.org/2015,34734)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15 (https://dejure.org/2015,34734)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung weiterer Taten während des laufenden Verfahrens)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafzumessung: Indizwirkung der Begehung einer neuen Straftat während des laufenden Ermittlungsverfahrens für fehlende Rechtstreue

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 7
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 270/09

    Strafzumessung bei versuchter Vergewaltigung (beharrliches Handeln; …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15
    Dies dient der zutreffenden Erfassung der Täterpersönlichkeit und ist daher - ungeachtet des missverständlichen Hinweises auf die "Warnwirkung' des anhängigen Verfahrens, die allein in dem wegen der späteren Tat geführten Strafverfahren zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden kann - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Senat, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 270/09, NStZ-RR 2010, 40;… Fischer StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 38).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15
    Dies dient der zutreffenden Erfassung der Täterpersönlichkeit und ist daher - ungeachtet des missverständlichen Hinweises auf die "Warnwirkung' des anhängigen Verfahrens, die allein in dem wegen der späteren Tat geführten Strafverfahren zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden kann - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Senat, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 270/09, NStZ-RR 2010, 40;… Fischer StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 38).
  • BGH, 12.12.2019 - 3 StR 401/19

    Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von …

    Damit hat sie in zulässiger Weise sein für ein gewisses Maß an Rechtsfeindlichkeit sprechendes Nachtatverhalten gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7, 8 mwN; OLG Schleswig, Urteil vom 4. August 1976 - 1 Ss 394/76, MDR 1976, 1036;… LK/Theune, StGB, 12. Aufl., 2007, § 46 Rn. 213).
  • BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Begehung weiterer Straftaten …

    Zwar kann dem Umstand, dass ein Angeklagter trotz eines gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahrens weitere Straftaten begeht, Indizwirkung für seine fehlende Rechtstreue beigemessen werden (Senat, Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7, 8 mwN).
  • BGH, 07.02.2024 - 6 StR 348/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …

    Unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01, wistra 2002, 21; vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 23. August 2023 - 2 StR 275/23;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 687).
  • BGH, 22.10.2019 - 2 StR 411/19

    Strafzumessung: Irrtümliche Berücksichtigung einer angeblichen Vorstrafe

    Dass die Strafkammer bei der Strafzumessung nicht auf den Warneffekt der Vorverurteilung, sondern auf die vor dem verfahrensgegenständlichen Delikt liegende Tathandlung (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2009 ? 2 StR 270/09, NStZ?RR 2010, 40; Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7 f.) bzw. das bereits vor der neuen Tat laufende Ermittlungsverfahren (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen Senat, Beschlüsse vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, aaO;… vom 10. Juli 2018 - 2 StR 224/18, juris Rn. 7) zur Erfassung der Täterpersönlichkeit abstellen wollte, ist auch unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Urteilsgründe nicht erkennbar.
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