Rechtsprechung
| BGH, 21.08.1991 - 2 StR 274/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Feststellung durch den Tatrichter, dass vom Angeklagten ausgeübter Zwang zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs diente - Voraussetzungen für die Verneinung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen …
Auszug aus BGH, 21.08.1991 - 2 StR 274/91
Gleichwohl liegt hierin nicht lediglich ein Ausnutzen einer mit einer anderen Zielrichtung oder ohne besonderes Motiv geschaffenen, psychisch fortwirkenden Zwangslage zur Tatbegehung (vgl. BGH NJW 1984, 1632), vielmehr dauerte die Zwangsausübung noch an, als der Angeklagte sein Handlungsziel auf den Geschlechtsverkehr richtete.
- BGH, 10.09.2014 - 5 StR 261/14
Vergewaltigung (Ausnutzen einer durch Todesdrohungen ausgelösten und …
Denn die durch die Todesdrohungen geschaffene Zwangslage dauerte noch an, als der Angeklagte sein "Ziel" (UA S. 20), den Geschlechtsverkehr mit der Nebenklägerin, seinem ursprünglichen Ansinnen entsprechend verwirklichte (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. August 1991 - 2 StR 274/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 7).Der Geschlechtsverkehr wurde ohne wesentliche zeitliche Zäsur im Anschluss an die massive Gewalt und die ausgesprochenen Drohungen in deren bewusster Ausnutzung erzwungen und stellt sich als Teil eines einheitlichen Geschehens dar (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1991 - 2 StR 274/91 aaO).
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