Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2014 - 2 StR 275/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 264 StPO
Kognitionspflicht des Gerichtes; gefährliches Werkzeug (gefährliche Körperverletzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gefährliche Körperverletzung: Einsatz eines Messergriffs beim Schlag gegen den Kopf des Opfers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Einsatz eines Messergriffs beim Schlag gegen den Kopf des Opfers - IWW
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung hinsichtlich Wertung der Handlung zum Nachteil eines Zeugen als gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung hinsichtlich Wertung der Handlung zum Nachteil eines Zeugen als gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
… der Schlag mit dem Messergriff an den Kopf - gefährliche Körperverletzung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schlag mit einem Messergriff gegen den Kopf des Geschädigten als mögliche gefährliche Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 09.01.2013 - 5 KLs 2630 Js 14524/12
- BGH, 14.05.2014 - 2 StR 275/13
Papierfundstellen
- JR 2015, 206
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches …
Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 2 StR 275/13
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder feste Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 StR 113/02, NStZ 2002, 594).
- OLG Bremen, 27.11.2019 - 1 Ss 44/19
Schlag mit einem Mobiltelefon als Körperverletzung mittels eines gefährlichen …
Bei einem gefährlichen Werkzeug handelt es sich um jeden festen Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen, wobei hier mit einer erheblichen Verletzung eine nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzung oder Gesundheitsschädigung gemeint ist (siehe BGH, Urteil vom 14.05.2014 - 2 StR 275/13, juris Rn. 12 m.w.N., JR 2015, 206). - BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende …
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder (feste) Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13; Beschluss vom 15. Mai 2002 ? 2 StR 113/02, NStZ 2002, 594).Mit einer erheblichen Verletzung ist eine nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzung oder Gesundheitsschädigung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13).
- BGH, 15.05.2025 - 6 StR 360/24
Besonders schwerer sexueller Übergriff (anderes gefährliches Werkzeug: Fentanyl, …
Er umfasst jeden beweglichen Gegenstand, mit dem, gleich auf welche Weise, auf den Körper des Opfers eingewirkt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 503/14, NStZ 2015, 213, 214), und der nach seiner Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 StR 113/02, NStZ 2002, 594), wobei mit einer erheblichen Verletzung eine nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzung oder Gesundheitsschädigung gemeint ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13, JR 2015, 206, 207).
- BGH, 04.03.2026 - 6 StR 448/25
Besonders schwere Vergewaltigung aufgrund der besonderen Erniedrigung eines …
Dabei ist mit einer erheblichen Verletzung eine nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzung oder Gesundheitsschädigung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13, JR 2015, 206, 207). - KG, 05.11.2021 - 121 Ss 100/21
Beweiswürdigungsregeln in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen …
Unter erheblichen Verletzungen sind dabei nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13 -, juris). - KG, 05.11.2021 - 2 Ss 24/21
Beweiswürdigungsregeln in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen …
Unter erheblichen Verletzungen sind dabei nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13 -, juris).
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