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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29497
BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21 (https://dejure.org/2022,29497)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2022 - 2 StR 276/21 (https://dejure.org/2022,29497)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 2 StR 276/21 (https://dejure.org/2022,29497)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21
    Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung kommt nicht in Betracht, weil aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243; Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, BeckRS 2017, 123467 jew. mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17

    Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiarität gegenüber Tötungsdelikten)

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21
    Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung kommt nicht in Betracht, weil aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243; Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, BeckRS 2017, 123467 jew. mwN).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 16/23

    Zurücktreten der Unterschlagung aufgrund der Subsidiaritätsklausel

    Rn. 2 1. Die Verurteilung wegen Unterschlagung der Jacke des Geschädigten kann keinen Bestand haben, da aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter die anderen hier verwirklichten und mit schwereren Strafe bedrohten Delikte zurücktritt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 StR 276/21 mwN).
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