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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4224
BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion ausschließenden Grund - Verminderung des Unrechtsgehalts der Tat aus Sicht des Täters und Herabsetzung der Hemmschwelle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 195
  • StV 1997, 634
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96
    Angesichts der während des gesamten Tatzeitraums bestehenden freiwilligen sexuellen Beziehungen des Angeklagten zu dem Tatopfer kann es aber an dem erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion fehlen, wenn der einverständliche Geschlechtsverkehr üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91

    Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als …

    Auszug aus BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96
    Angesichts der während des gesamten Tatzeitraums bestehenden freiwilligen sexuellen Beziehungen des Angeklagten zu dem Tatopfer kann es aber an dem erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion fehlen, wenn der einverständliche Geschlechtsverkehr üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …

    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (…BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196;… vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14;… Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02

    Besonders schwerer Fall des Missbrauchs von Kindern (straferschwerende …

    Rn. 7 a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • LG Wuppertal, 19.03.2024 - 30 KLs 3/23
    Exemplarisch kann eine Zuwendung des Opfers zum Täter trotz vorangegangener massiver sexueller Attacken geeignet sein, den Unrechtsgehalt der Vergewaltigung zwar nicht objektiv, aber aus Sicht des Täters zu vermindern und seine Hemmschwelle zu ihrer Begehung herabzusetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 195).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der …

    Hierdurch kann - ohne deshalb auch den objektiven Unrechtsgehalt der Taten zu vermindern - die Hemmschwelle bereits bei Begehung der ersten Tat herabgesetzt gewesen und für die späteren Taten niedriger geworden sein (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4 und § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96).
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