Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2024 - 2 StR 280/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 176a Abs. 1 Nr. 2 StGB,... § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 184b StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 184b Abs. 1, Abs. 3 StGB, § 184b Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 des Strafgesetzbuches, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 176 Abs. 1 StGB, § 184b Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und mit Herstellung von kinderpornographischen Inhalten
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Fulda, 03.11.2023 - 2 KLs 422 Js 14901/22
- BGH, 29.08.2024 - 2 StR 280/24
- LG Fulda, 11.03.2025 - 1 KLs 422 Js 14901/22
- BGH, 22.10.2025 - 2 StR 312/25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
Verbreiten kinderpornographischer Inhalte (Weitergabe an eine nicht mehr …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 280/24
b) Im Fall II. 16 der Urteilsgründe hat sich der Angeklagte durch das Übersenden der von ihm hergestellten jugendpornographischen Aufnahme an einen Bekannten nicht wegen Verbreitens jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB, sondern wegen Drittbesitzverschaffung jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht (vgl. zu § 184b StGB BGH, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 StR 584/23, Rn. 4 f.).
- BGH, 22.10.2025 - 2 StR 312/25
Strafzumessung (erhöhte Begründungsanforderungen: gleich hohe Strafe im zweiten …
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 29. August 2024 (2 StR 280/24) - in sieben Fällen unter Änderung des Schuldspruchs und unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen Il.8 bis II.15 und Il.18 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. - BGH, 05.12.2024 - 5 StR 617/24
Aufhebung des Urteils im Strafausspruch
- BGH, 29.01.2025 - 2 StR 472/24
Verjährung; Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht; sexueller Missbrauch …
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