Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Wertung der Tatbegehung ohne finanzielle Notlage - Handeln aus finanzieller Not als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende Berücksichtigung eines fehlenden Strafmilderungsgrundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher …
Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80
Das bloße Fehlen eines solchen Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 und 24. April 1980 - 2 StR 168/80). - BGH, 24.04.1980 - 2 StR 168/80
Strafschärfende Berücksichtigung bei Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80
Das bloße Fehlen eines solchen Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 und 24. April 1980 - 2 StR 168/80). - BGH, 11.01.1980 - 2 StR 761/79
Fehlen einer wirtschaftlichen Notlage, übersteigertes Gewinnstreben und der …
Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80
Das bloße Fehlen eines solchen Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 und 24. April 1980 - 2 StR 168/80).
- BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes - …
Das bloße Fehlen derartiger Strafmilderungsgründe darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, vom 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80). - BGH, 09.01.1981 - 2 StR 577/80
Heranziehung eines Tatbestandsmerkmals als strafschärfend
Das bloße Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1980 - 2 StR 21/80; 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80 und 17. Oktober 1980 - 2 StR 575/80). - BGH, 17.10.1980 - 2 StR 559/80
Bewertung des Fehlens einer finanziellen Notlage als strafschärfend
Zum einen darf das Fehlen einer finanziellen Notlage nicht strafschärfend bewertet werden, weil darin lediglich die Verneinung eines möglichen Strafmilderungsgrundes liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80).
- BGH, 25.07.1980 - 2 StR 185/80
Annahme einer nicht geringen Menge von Betäubungsmittel bei Zusammenrechnung …
Ihr Fehlen ist aber nicht umgekehrt ein strafschärfender Gesichtspunkt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, Beschluß vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80 - m.w.N.). - BGH, 17.10.1980 - 2 StR 575/80
Bewertung des Fehlens eines Stramilderungsgrundes hinsichtlich einer …
Das bloße Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (vgl. Beschlüsse des BGH vom 8. Februar 1980 - 2 StR 21/80; 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80 und 10. Juli 1980 - 4 StR 349/80). - BGH, 12.09.1980 - 2 StR 500/80
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den zugehörigen …
Das bloße Fehlen eines solchen Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80).
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