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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,4729
BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60 (https://dejure.org/1960,4729)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1960 - 2 StR 291/60 (https://dejure.org/1960,4729)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 (https://dejure.org/1960,4729)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verletzung sachlichen Rechts - Versperrung einer öffentlichen Straße mit einer Menschenmenge als Tatbestandsmerkmal des Landfriedensbruchs - Begriff der Zusammenrottung im Sinne des § 125 StGB - Abgrenzung von Gewalttätigkeit und Gewalt

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.06.1911 - IV 479/11

    Setzt die Gewalttätigkeit gegen Personen als Merkmal des Landfriedensbruchs …

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60
    Darunter fällt auch das Versperren eines Durchganges (RGSt 45, 153, 157).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 429/54
    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60
    Unter Zusammenrottung ist nicht nur das räumliche Zusammentreten, sondern auch das räumliche Zusammenhalten mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Handeln solcher Art zu verstehen, daß der die Personenmehrheit beherrschende friedenstörende Wille äußerlich erkennbar wird (BGH NJW 1954, 1694).
  • RG, 23.10.1883 - 2035/83

    Was versteht §. 125 St.G.B.'s (Landfriedensbruch) unter einer "Menschenmenge"?

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60
    Die Zahl der Jugendlichen war, wie der Sachverhalt ergibt, groß genug, um den Verkehr auf der Straße zu behindern (RGSt 9, 143, 147).
  • RG, 30.12.1919 - II 757/19

    1. Wird das Merkmal der Offentlichkeit einer Zusammenrottung dadurch …

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60
    Vielmehr ist darunter eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu verstehen, bei der ein Mensch oder eine Sache durch Anwendung von Gewalt gefährdet wird (RGSt 54, 88).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Der Senat versteht es im Sinne dieser Auslegung, wenn in RGSt 55, 35 [37] für die Gewalttätigkeit die Anwendung äußerlichen körperlichen Zwanges gefordert und die Anwendung seelischen Zwanges nicht als ausreichend bezeichnet wurde, wenn weiter im Urteil des Senats vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - gesagt ist, daß Gewalttätigkeit nicht gleichbedeutend mit Gewalt sei, und wenn es schließlich im Urteil des Senats vom 19. Juli 1968 - 2 StR 248/68 - heißt, daß zwar auch mittelbare Gewalt, aber nicht mehr Drohung mit Gewalt unter den Tatbestand falle.

    Die beiden bisherigen in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs behandelten Grenzfälle RGSt 45, 153 und BGH Urt. vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - betrafen Vorgänge, in denen sich die Unfriedlichkeit der Zusammenrottung schon in äußerlich bedrohlichen Formen kundtat und sich nicht - wie jetzt jedenfalls nach Plan und Intention der Angeklagten - im Rahmen bloß passiver Resistenz hielt.

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …

    Ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf welche sich das Landgericht beruft (UA S. 44: BGH, Urteile vom 5. Februar 1952 - 1 StR 667/51 -, vom 11. Juni 1953 - 3 StR 511/51 - und vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - ebenso BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 -) - durchweg zur früheren Fassung des § 125 StGB ergangen, die indes ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der "Menschenmenge" enthielt -, lassen in Einzelfällen Personengruppen von jeweils nicht mehr als zwölf Menschen unter Umständen als "Menschenmenge" ausreichen.
  • BGH, 12.05.1965 - 2 StB 96/65

    Verfolgung eines Schiedsrichters nach Abbruch des Spiels über den Fußballplatz - …

    Ohne Rechtsirrtum ist die Strafkammer zunächst davon ausgegangen, daß die Gruppe von 20 bis 30 Personen, die den Schiedsrichter G. nach Abbruch des Spieles über den Fußballplatz verfolgten, schon mit Rücksicht auf die festgestellte Mindestzahl eine Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB bildete (vgl. die Entscheidung des Senats vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - bezüglich elf Jugendlicher, die auf einer Straße den Verkehr störten).
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