Rechtsprechung
| BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 3 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
Fehlerhafte Strafrahmenwahl beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anwendung des Doppelverwertungsverbots auf die Gesamtwürdigung bei Regelbeispielen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Doppelverwertungsverbot bei der Prüfung eines besonders schweren Falls
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Doppelverwertungsverbot bei der Prüfung eines besonders schweren Falls - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 29 Abs. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit als strafschärfend i.R.d. Strafzumessung und der Strafrahmenwahl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit als strafschärfend i.R.d. Strafzumessung und der Strafrahmenwahl
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mehr als ein Jahr für 3 gr. Marihuana sind zu viel….
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Betäubungsmittelstrafrecht: Verbot der doppelten Verwertung bei der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 28.03.2014 - 2 KLs 506 Js 8165/12
- BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 77
- StV 2015, 636 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (gerechter Schuldausgleich; …
Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zu verhängenden Strafen einen gerechten Schuldausgleich für die begangene Tat darstellen müssen und insoweit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr in keinem Verhältnis mehr für das durch geringe Handelsmengen (von zum Teil lediglich 3 Gramm Marihuana) bei einer Wirkstoffkonzentration von nur 2 % THC geprägte Tatunrecht steht (vgl. BGH, StV 2014, 611).
- BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Feststellungen zum …
Bei Vorliegen eines Regelbeispiels besteht lediglich eine widerlegbare Vermutung für die Bejahung eines besonders schweren Falls (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 StR 300/14, NStZ-RR 2015, 77).
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