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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1952 - 2 StR 303/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3702
BGH, 11.07.1952 - 2 StR 303/52 (https://dejure.org/1952,3702)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1952 - 2 StR 303/52 (https://dejure.org/1952,3702)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1952 - 2 StR 303/52 (https://dejure.org/1952,3702)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beamtennötigung durch Bedrohung mit einer Schusswaffe - Anwendbarkeit des des Gesetzes der Alliierten Hohen Kommission

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55

    Rechtsmittel

    Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955).
  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 47/62

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob mit Rücksicht auf die Fassung des Tatbestandes im Saarländischen Waffengesetz auch dann Tatmehrheit anzunehmen wäre, wenn der Angeklagte die Waffe von vornherein zu dem Zweck mitgenommen hätte, sich ihrer bei einem Angriff auf P. zu bedienen, oder wenn eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden könnte (zur Frage von Tateinheit oder Tatmehrheit vgl. im übrigen RGSt 59, 359; RG HRR 1941, Nr. 945; BGH 1 StR 700/53vom 27. April 1954, 1 StR 204/54 vom 15. Juli 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952).
  • BGH, 03.06.1953 - 5 StR 128/53

    Rechtsmittel

    Denn zwischen unbefugtem Führen einer Waffe und den mit der Waffe begangenen strafbaren Handlungen besteht bereits dann Tateinheit, wenn der Wille des Täters schon bei Beginn der Dauerstraftat wenigstens im Sinne einer allgemeinen Bereitschaft auf die Begehung der anderen späteren Straftaten gerichtet war (vgl. hierzu u.a. BGH in 2 StR 303/52 vom 11.7.52 und RGSt 59/360).
  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 340/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Annahme von …

    Er war, wie die Feststellungen ergeben, schon bei Empfang der Waffe bereit, sie notfalls auch bei einer strafbaren Handlung zu benutzen (BGH Urteil vom 11. Juli 1952 - 2 StR 303/52; Beschluß vom 5. September 1972 - 5 StR 380/72).
  • BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72

    Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen …

    Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen strafbaren Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter schon bei Beginn der Dauerstraftat darauf aus war, mit der Waffe eine andere Straftat zu begehen (2 StR 303/52 vom 11.7.1952).
  • BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60

    Rechtsmittel

    Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue).
  • BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54

    Rechtsmittel

    In einem so gelagerten Fall ist bei natürlicher Betrachtungsweise Tateinheit zwischen der Nötigung mit dem Führen der Waffe gegeben (vgl. 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952).
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